Bei den Stadtwerken war bekannt, dass die 20Kv-Leitung marode ist, von einer anderen Ecke her wurde vor 2 Jahren bei Erschließungsarbeiten auch schon eine neue Leitung verlegt, welche die jetzt kaputte Leitung ersetzen sollte, allerdings hat man 130m vor der Trafostation aufgehört und wollte erst weiterlegen, wenn die Straße im weiteren Verlauf saniert wird, heute morgen ist jetzt der Bagger angerückt und macht eben diese 130m auf, jetzt wird eben diese neue Leitung weitergeführt und angeschlossen.
Werde über den weiteren Verlauf und den Umgang zum Thema Ertragsausfall in Verbindung mit dem EVU berichten.
Ach ja, schätzungsweise sind mir bis jetzt ca. 1700kwh flöten gegangen
mfg neuling77
Keine Einspeisung möglich, wer Bezahlt Ausfall?
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Neuling77,
ich könnte mir vorstellen, dass Du da ganz gute Karten hast, weil der Netzbetreiber sich natürlich nicht "blamieren" möchte und tatsächlich festgestellt wird, dass er grob fahrlässig gehandelt hat.Wenn Du die ganz höflich anschreibst, mit den Argumenten, dass sie ja von den Problemen der Leitung gewusst hätten und damit eigentlich frühzeitig (unverzüglich) hätten handeln müssen, denke ich schon, dass die Dir den Ertragsausfall erstatten dürften. Auf den §18 NAV kannst Du ja verweisen, aber nicht juristisch argumentieren, sondern lieber dumm stellen.
Sind auf der anderen Seite auch nur Menschen und die wollen auch keine Probleme haben.
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Vielen Dank für deine hochinteressante Frage!
Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden, wie die Sache weiter geht und welche Argumente noch so auftauchen.
In so eine Situation könnten immer wieder auch viele andere geraten.Bei winzigen Hausanlagen wie meiner würde ich den Ball wegen zwei Wochen wohl auch flach halten, da ist es den Ärger kaum wert.
Aber bei deiner Größenordnung sieht es schon ganz anders aus, da würde ich nicht einfach so aufgeben, nur weil hier im Internet so viele feste Meinungen geäußert werden. Vielleicht bist du doch im Recht mit einer Entschädigungsforderung oder, wenn nicht, vielleicht gibt es trotzdem eine positive Lösung für dich, ob aus Kulanz oder warum auch immer. -
Das ist Betreiberrisiko http://www.sfv.de/artikel/scha…z_bei_netzabschaltung.htm
Hier kommen jedes Jahr einige Stunden geplanter Abschaltungen zusammen, letztes Jahr 3 Wochen Versorgung mit Generator, weil die MIttelspannung erneuert wurde. In den Schreiben mit der Aufforderung die Anlagen und empfindliche Elektrgeräte vorsorglich selbst vorher vom Netz zu nehmen, steht regelmäßig, daß kein Schadensersatzanspruch besteht. -
Hallo,
heute ist ein Schreiben der Stadtwerke gekommen(nach garantiert 6-7 Telefonaten) dass die betroffenen Betreiber kulanterweise eine Entschädigungsvergütung erhalten , obwohl das EVU dazu rechtlich nicht verpflichtet sei.
Die Höhe beträgt ca.50% dessen, was uns entgangen ist(Insgesamt ca.35kw/kwp, den Wert hab ich denen gleich gesagt, die brauchen dann angeblich 2 Wochen um das zu berechnen )
Mal sehen, ob alle Betreiber zufrieden sind, aber machen kann man wahrscheinlich eh nichts.
Trotzdem sonnige Grüße aus Baden