Die Ust für den EV wird ja anhand des fiktiven Wertes des Einkaufspreises ermittelt, den man hätte zahlen müssen, wenn man den Strom vollständig bezogen hätte.
Das hat unter anderem zur Folge, dass der Grundpreis ja nur anteillig in die Berechnung des Wertes eingeht.
Wenn ich zum Beispiel 2000 kWh EV und 3000 kWh Bezug habe, dann werden nur 60% des Grundpreises in die Berechnung einbezogen.
Hier wurde auch schon öfter davon ausgegangen, dass Bonuszahlungen genauso in den Grundpreis eingerechnet werden können. (Sofortbonus, Neukundenbonus etc.)
Das ist mir auch klar.
Aber - wir gehen ja sowieso von einem fiktiven Einkaufswert für den EV aus, wieso dann nicht auch für die Boni wie den Neukundenbonus?
Beispiel Vattenfall:
Bei 3000 kWh Verbrauch gibt es einen Neukundenbonus von 100 Euro, bei 5000 kWh Verbrauch aber von 165 Euro.
Oder aber wenn man die Boni außer acht lässt:
Beim Kauf von 3000 kWh ergibt sich ein Preis von ca. netto 25,03 ct/kWh
Beim Kauf von 5000 kWh aber nur 23,26 ct / kWh.
Wieso soll man nun bei der Ust-Berechnung davon ausgehen, dass man 5000 kWh zum gleichen Einkaufspreis wie 3000 kWh erhalten würde? Oder sollte man sich immer ein zweites Angebot mit dem fiktiven Jahresverbrauch einholen und anhand dieser Werte die Ust berechnen?
Die obige Differenz von 1,77 ct würde bei 2000 kWh ca. 6,70 Euro Differenz zugunsten des Finanzamtes ausmachen.
Die Differenz ist möglicherweise geringer, da der Grundpreis bei 5000 kWh höher ist. Zumindestens bei Vattenfall. Aber es geht um das prinzipielle Problem, dass ich eigentlich 2 verschiedene Einkaufspreise bzw. Boni haben würde (echt & fiktiv)