Hallo
Ich habe folgende Idee.
Da eine Pv Anlage ein bewegliches Wirtschaftsgut ist, kann diese nach 5 Jahren aus der Besteuerung genommen werden!
Sprich die eingenommene Mwst.von 19% auf die Erträge kann behalten werden.
Ist dies so korrekt oder gibt es dazu andere Meinungen ...
Mfg Jochen
PV Anlagen nach 5 Jahren raus aus der Regelbesteuerung?
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Der Ansatz hat scheinbar eine richtige Grundlage.
Es wird kein Wirtschaftsgut aus der Besteuerung genommen, sondern der Unternehmer wendet die Kleinunternehmerregelung an. (Das erstreckt sich somit gerade nicht auf einzelne WG'er - sondern auf alle Unternehmen eines Unternehmers.)Die Schlussfolgerung bezeichnet man als vorsätzliche Steuerverkürzung. (Zu einer ausgewachsenen Hinterziehung reicht es aufgrund der zur Rede stehenden Beträge nicht.)
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung anwendest, dann darfst Du keine Steuer mehr erheben - und brauchst in der Folge keine abführen.Auf der anderen Seite darf keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden.
Vereinnahmst Du dennoch Steuern (oder weist sie auch nur aus) - schuldest Du diese Steuern selbstverständlich trotzdem.
(Sog. "Straf- und Doofensteuer nach §14c UStG")Korrekt wäre es also, wenn Du keine Steuern mehr ausweist, keine mehr vereinnahmst (der VNB Dir keine zahlt) und somit auch keine ans FA abführst.
Ein Nullsummenspiel.
Interessant - grundsätzlich - nur in den Fällen, in denen (so gut wie) ausschließlich B2C-Umsätze getätigt werden, und somit die Absatzpreise am Markt brutto definiert sind. (Lehrbuchbeispiel: Der Trauerredner. Der bekommt X Euro.)
Trifft aber auf PV nicht zu.Wenn Deine Anlage nach dem 31.3.12 ans Netz gegangen ist, dann wird der Direktverbrauch nicht mehr als zwei gegenläufige bewegte Lieferungen interpretiert, sondern als unentgeltliche Wertabgabe behandelt.
Wendet man die Kleinunternehmerregelung in diesen Fällen an, führt dies de facto zu einer Steuerbefreiung des Direktverbrauchs. -
Ok .Das wäre meine nächste Frage gewesen ! Also ab dem 5. Jahr bei einer Kleinanlage keinen Steuerberater mehr !
Und keine anteilige Steuer auf EV.
Klingt doch gut!Wenn ich bei einer Neuanlage keine Steuererstattung der Mwst.des Invest beantrage , kann ihn dann die MwSt aus den Erträgen behalten ?
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Zitat von JschulzeP
Ok .Das wäre meine nächste Frage gewesen ! Also ab dem 5. Jahr bei einer Kleinanlage keinen Steuerberater mehr !
Und keine anteilige Steuer auf EV.
Klingt doch gut!Wenn ich bei einer Neuanlage keine Steuererstattung der Mwst.des Invest beantrage , kann ihn dann die MwSt aus den Erträgen behalten ?
Also erst mal du zahlst du ja weiterhin Ertragssteuer, KUR ist rein UST.
Beim Eigenverbrauch ist deine Auslegung korrekkt, für das Einspeisung bekommst keine UST mehr und musst diese dann auch nicht weiterleiten. -
Hallo.
eingenommene Umsatzsteuer einzubehalten ist immer eine schlechte Idee. Die gehört grundsätzlich dem Staat.Viele Grüße:
Klaus
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Dem schließe ich mich vorbehaltlos an. Da besteht parteiübergreifende Einigkeit.