Hallo zusammen,
ich habe ein einhalb Jahre eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben, die mir das Finanzamt dann monatlich abgebucht hat. Die Beträge habe ich in PV-Steuer unter Ausgaben in Spalte E verbucht (an FA bezahlte Umsatzsteuer).
Nun hat mich das FA aufgefordert, für 2015 erstmals eine Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben.
Wenn ich diese aber unter Beachtung der Abgabefrist zusammen mit der EÜR abgebe, wie kann ich dann den vom FA abgebuchten Betrag als Ausgabe geltend machen? Das geht doch dann nicht mehr, oder?
Besten Dank
Digitalix