In den neuen e-control Regeln ist mir ein Punkt besonders aufgefallen - ist nur ein Nebensatz aber mit meiner Meinung nach gewaltiger Wirkung.
Im Kapitel 7.2.3 Betriebsbedingte Wirkleistungsvorgabe geht es die Umsetzung von Wirkleistungsbefehlen.
Quelle: http://www.e-control.at/recht/marktregeln/tor
"Wird der Sollwert nicht innerhalb von fünf Minuten erreicht, ist die Erzeugungsanlage abzuschalten"
Für mich bedeutet dass, dass ich einen aktiven Vergleich von Soll und tatsächlicher Erzeugung machen muss. Dazu sehe ich eine SPS mit Messung (IST) und mit Anschluss für die Fernsteuereinrichtung (z.B. Fernwirktechnik mit pot-freien Kontakten).
Bei nicht erreichen der Reduzierung müsste dann über die Entkupplungsstelle ausgelöst werden.
Hat jemand zu diesem Punkt genauere Infos oder eine "Auslegung" wie das umzusetzen ist?