Guten Morgen,
ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuer fertig zu machen. Wo muss ich denn den zu zahlenden Restbetrag (habe zu viel Einspeiseverütung bekommen) in meiner Umsatzsteuer eintragen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Guten Morgen,
ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuer fertig zu machen. Wo muss ich denn den zu zahlenden Restbetrag (habe zu viel Einspeiseverütung bekommen) in meiner Umsatzsteuer eintragen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Bei steuerpfl. Umsatz aus Lieferungen und Leistungen zu 19 %. Jedoch als negativen Umsatz.
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Danke
Hallo ich bin neu hier,
bitte entschuldigt, ich muss hier nochmal nachfragen.
Ich muss keine UStVA mehr machen, nur noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung.
Ich hab Anfang 2015 an das Bayernwerk eine Rückzahlung (für das Jahr 2014) von 449,43 € geleistet (377,68 € + 71,75€ USt).
Ich habe für 2015 vom Bayernwerk 960 € (806,76€ + 153,74 € USt) Abschlagszahlungen erhalten.
Muss ich in der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2015 nun in Zeile 38 - Lieferungen und sonstige Leistungen
die Differenz der beiden Nettobeträge eintragen, also 806,76 €- 377,68 € = 429,08 € (abgerundet 429 €)?
Danke und viele Grüße
raubritter
Ja. Wenn du 2015 806,76 € bekommen und 377,68 € zurückgezahlt hast, hattest du 429,08 € Umsatz.
Super, vielen Dank!