Hallo Zusammen,
Ausgangs Zustand.
Ich hab eine Anlage auf dem Dach eines landwirtschaftlichen Wohnhauses seit 4 Jahren.
Dieses soll jetzt abgebrochen werden. Mir ist bekannt, dass ich mit meiner Anlage umziehen kann d.h. ich bekomme die ursprüngliche Förderung weiter wenn meine Anlage wieder auf einem Dach montiert wird.
Meine Frage: Kann ich will Nachbars Fahrsilo oder den Güllebehälter nachträglich mit einem Dach versehen und meine Anlage dort wieder montieren
Ist ein Fahrsilo mit Dach, dito Güllebehälter, ein Gebäude welches die Voraussetzungen für Dach- Eínspeisevergütung erfüllt ???