Hallo
Bin Neu hier ,habe eine 6 peak anlage selber montiert elektriker hat alles elektrische angeschlossen ,stromanbieter hat ein zweirichtungszähler installiert und nun kam der vertrag für die einspeisevergütung.
was lohnt sich eher 0%oder19% ankreutzen ?bekomme ich bei 19%die ganze mwst erstattet von der anlage ? Kosten mit elektriker c.a. 9000euro kann mir das bitte aus erfahrung erklären vielen dank
0%oder19% Regelung?
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Musst du mal mit 'ne spitzen Bleistift nach rechnen. Erst Vorsteuer ziehen und nach fünf Jahren dann zur KUR wechseln ist sicherlich für heutige Anlagen kein schlechter Plan.
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Kann man machen, aber Achtung erst nach 60 Monaten zur KUR weil sonst rückwirkend der MWST beachtet wird.
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Der VNB (also Dein Kunde) will wissen, ob er mit 19% (Regelbesteuerung) oder 0% (KUR) die Abschläge auszahlen soll.
Was hast Du mit Deinem Finanzamt ausgemacht ? KUR oder Verzicht darauf (=Regelbesteuerung) ? Dasselbe musst Du nun deinem VNB mitteilen. Btw. Du brauchst keinen Vertrag mit Deinem Kunden zu schließen, muß aber jeder für sich entscheiden...
wie bereits Donnermeister erwähnt hat, ist die Regelbesteuerung heutzutage unter normalen Bedingungen am gängisten, danach wechsel nach mindestens 5 Jahren zur KUR.
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Vielen dank für die antworten
bei 19%regelung mus mann monatlich die erträge angeben was verlangt der steuerberater dafür bin grad auf suche nach einen meiner ist in rentebekomme ich die gesamte mwst der anlage erstattet?
Mein stromanbieter sagte den eigen benuzten strom von der pv anlage mus man mit 0,06 ct/kwh bezahlen an stromanbieter stimmt das ? -
Sag mal hast du beim Fimanzamt bereits den Fragebogen ausgefüllt ? Was hast angekreuzt, KUR oder Regelbesteuerung ?
Les dech hier mal richtig ein, gibt richtig gute Themen bezüglich Eigenverbrauch, Steuern usw. Nehm dir ordentlich Zeit dafür
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Zitat von niko 75
bei 19%regelung mus mann monatlich die erträge angeben ...Nein, man gibt den Umsatz an. Und zwar monatlich, so wie es im Umsatzsteuergesetz steht. UStG § 18 lesen ist hilfreich.
UStG § 18 Abs 2 Satz 3 => http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
"Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat."Zitat von niko 75
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bekomme ich die gesamte mwst der anlage erstattet?Ja. Aber nur, wenn man die Regelbesteuerung wählt. Bei der Kleinunternehmerregelung (KUR) nicht.
Zitat von niko 75
Mein stromanbieter sagte den eigen benuzten strom von der pv anlage mus man mit 0,06 ct/kwh bezahlen an stromanbieter stimmt das ?Nein. Dein Stromanbieter hat mit dem selbst erzeugten und verbrauchten Strom nichts zu tun. Richtig ist, dass bei Regelbesteuerung für den von der eigenen PV selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
Du musst jetzt folgendes lernen:
1. Wenn man in einem deutschsprachigen Forum schreibt, ist es hilfreich sich an die deutschen Schreibregeln zu halten. z.B. Groß- und Kleinschreibung.
2. Mit dem Erwerb der PV und dem Verkauf des Stroms bist du Unternehmer geworden.
3. Du bist jetzt Lieferant einer Ware (Strom).
4. Dein Kunde ist der örtliche Veiteilungsnetzbetreiber (VNB).
5. Dein Stromanbieter und dein Kunde sind verschiedene Unternehmen.
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gehen auch die "Schreibregeln light" zum Gebrauch auf Smartphones und für alle, die mit einem Dremel auf Granit schreiben?
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Den Granitpost hab ich im Forum noch nicht gesehen, Link bitte