Guten Mittag zusammen,
Ich habe jetzt in der Suche keinen aktuellen Thread zu diesem Thema gefunden, daher eröffne ich einmal einen neuen
Wenn ich eine Doppelhaushälfte bewohne, wie weit dürfen die PV Module dann in Richtung Nachbarhaus belegt werden?
Es handelt sich um ein Südlich ausgerichtetes Dach. Die beiden Dachhälften sind nicht EXAKT gleich hoch, es besteht ein Versatz von einigen cm in der Höhe zwischen edn Dächern.
Das Dach hat eine Neigung von 15° und ist als Flachdachausführung mit Bitumenbahnen belegt.
Ich hatte jetzt mehrfach gelesen, dass aufgrund des Brandschutzes nicht exakt bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden darf, da die "Brandmauer nicht überbaut werden darf". Woraus besteht denn in so einem Flachdach die Brandmauer? Bitumenbahnen sind doch generell nicht brennbar?
Und kann ich dies irgendwo zur Not erfragen oder so?
Sorry, aber ich habe da so keine Ahnung von