Ich möchte meine USt-Erklärung (und auch die ESt-Einnahmen aus Gewerbebetrieb) eigentlich möglichst selbst machen. Die USt-VA habe ich bereits selbst gemacht. Mache Einpeisung und Direktverbrauch.
An folgende Möglichkeiten habe ich gedacht: PV-Steuer, Elster Online, Wiso Steuer Sparbuch, Aldi Steuer (sieht aus wie Wiso und ist auch von Buhl), Quicksteuer DeLuxe ("Für Selbständige und Photovotailanlagen-Besitzer"). Dazu meine Fragen:
1. Erhält man mit PV-Steuer als Ergebnis genaue Angaben, wohin man die jeweiligen Zahlen in Elster-Online eintragen muß ? (z.B. "Zeile 13" o.ä.)
2. Wird man bei Elster oder den Steuerprogrammen gut geführt, so daß man weiß wo man als PV-Eigentümer nur was einzutragen hat oder muß man sich durch alles durchhangeln, wo ein normaler Gewerbetreibender etwas einzugeben hat ?
3. "Lohnt" sich bei meinem ersten Jahr ein Steuerberater, da ich zwar Ende Okt. installieren ließ, die Anlage aber erst Anfang Januar in Betrieb ging ? Habe somit in 2015 ja noch Null Einnahmen aus der Einspeisung, nur die Installations-Ausgaben und die zugehörigen Steuererstattungen. Das heißt bei der nächsten USt-Erklärung kann ich mir wohl wenig von der ersten abschauen, da dann keine Installations-Ausgaben und zugehörige Steuererstattungen mehr einzutragen sind, dafür aber zu versteuernder Direktverbrauch und Einnahmen, die bei der ersten Erklärung noch gar nicht vorhanden waren ?
4. Bin ich in meinem Fall bei den Steuerberaterkosten im Bereich der Mindestkosten ? Wo liegen diese in etwa ?
Danke.
USt-Erklärung womit ?
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zu 2) Nein. Die Verantwortung (und möglichst die Intelligenz) sitzt immer zwischen Bildschirm und Rückenlehne. Je mehr ein Programm suggeriert, es würde einem die Denkarbeit abnehmen, umso schlechter ist es. Das mag im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung noch funktionieren; danach wird es bedenklich.
Paulchen hat ein Tool gebastelt, dass exclusiv auf die Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wird von vielen hier im Forum gerne und erfolgreich angewendet.zu 3) Früher hätte ich sofort "Ja" geschrien. Aber bei heutigen Anlagengrößen und Vergütungen.. bin ich da skeptisch.
Wir haben hier im Forum noch zwei Exemplare die zu extrem günstigen Pauschalen arbeiten - aber selbst 100 Euro Gage sind ja schon fast "unwirtschaftlich". Die "make or buy"-Entscheidung geht hier IMHO zugunsten von "make" aus. Du dürftest hier im Forum aber von vielen starke Unterstützung bekommen..
(Ansonsten.. wenn ein Berater nach Gebührentabelle abrechnet.....und wirklich alle Hühneraugen zudrückt... 110-120 Euro.
Da ist noch nicht mal der Auslagenersatz draufgerechnet)
zu 4) Eine PV macht nicht sonderlich viel Stress; aber es gibt auch definitiv einfacher gelagerte Fälle. Ich könnte zähneknirschend zwar Argumente für den Mindestansatz finden; mir würde es aber auch keine Probleme bereiten, hier 10/10 bei der EÜR und 3/8 bei der USt-Erklärung zu rechtfertigen... dann kämen 400 plus Auslagen raus."Abkupfern" vom Vorjahr ist eine legitime Technik. Aber man kupfert nicht blind ab. So wie Du Dir das vorstellst "ich trage immer den Wert x an Stelle y ein"... so wird das eh ein enges Höschen.
Du wirst schon nicht umhin kommen, Dich mit der Thematik zu beschäftigen; etwas Geduld ist am Anfang von Vorteil - und dann klappts auch mit der Steuer.... -
Die USt-VA hast du selbst hin bekommen, dann schaffst du die USt-Erkl. auch. In den USt-VA hattest du zwei Werte einzutragen (Steuerpfl. Umsätze zu 19 %, Vorsteuer). In der USt-Erkl. hast du nun vier Werte (Steuerpfl. Umsatz zu 19 % uWA zu 19 %, Vorsteuer, Vorauszahlungssoll). Alle diese Werte hast du, musst nur eintragen.
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Danke. Mit dem Tool von Paulchen hast Du da das von mir erwähnte PV-Steuer genannt ?
Wenn ja, interessiert mich noch die Antwort auf 1. -
Zu 1 Paulchens Tool bietet die entsprechenden Hilfen
Nutze Paulchens Tool seit 2012 ( Paulchen )
Wenn du Paulchens Tool ordentlich befüllst (siehe kpr) hast du eine gute Basis
für meine Einkommensteuer nutze ich schon seit vielen Jahren Quicksteuer von Lexware
Gebe hier nur die Gewinne/Verlustwerte in einem Wert für die Anlage G ein und lege die EÜR aus Paulchens Tool zu meinen abzugebenden Unterlagen und fertig ist der Steuerkram :wink: Spare mir somit das doppelte erfassen.Bisher null Probleme mit FA
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Gute Tips, danke.
Wofür steht eigentlich uWA ?
Da ich noch keinerlei Vereinbarung mit dem VNB habe, sollte ich besser dort mal nachhaken und solange noch mit der USt-Jahreserklärung warten ?
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uWA = unentgeltliche Wertabgabe, das ist der Strom, den du selbst verbrauchst. Dafür will das FA auch Umsatzsteuer.
Du brauchst keine Vereinbarung (Vertrag) mit deinem Kunden. Ist alles per Gesetz geregelt (EEG).
Warten musst du nicht. In der USt-Erkl. erklärst du die Umsätze des letzten Kalenderjahres. Das ging wie jedes Jahr vom 01.01. 00:00 Uhr bis zum 31.12. 24:00 Uhr. Da es vorbei ist und soweit mir bekannt, keine Technologie für Zeitreisen existiert, kann sich an den Umsätzen nichts mehr ändern. Allerdings ist es üblich alle Steuererklärungen zeitnah zu einander abzugeben. Muss man aber nicht.
Umsatzsteuergehirn aus
EÜR-Gehirn ein
Zitat von krebs8da ich zwar Ende Okt. installieren ließ, die Anlage aber erst Anfang Januar in Betrieb ging ? Habe somit in 2015 ja noch Null Einnahmen aus der Einspeisung, nur die Installations-Ausgaben und die zugehörigen Steuererstattungen.
Dann vergiss nicht eine EÜR für das letzte Jahr zu machen. Denn seit Oktober hast du die Verfügungsgewalt über die Anlage und ab da beginnt die Abschreibung. Ebenso nicht vergessen, die gezahlte Vorsteuer ist eine Ausgabe und die Erstattung der Selben eine Einnahme.
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Ok, ich dachte, die in der VNB-Vereinbarung festgelegten Abschläge sind evtl. relevant.
Umsätze aus Einspeise-Einnahmen habe ich für 2015 ja noch nicht.Mir fällt aber gerade ein, ich muß doch auf die VNB-Vereinbarung warten. Das FA will diese nämlich definitiv haben, bevor die USt-Jahreserklärung eingeht. Das haben die sich so vermerkt.
EÜR für die ESt habe ich nicht vergessen.
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Zitat von krebs8
Ok, ich dachte, die in der VNB-Vereinbarung festgelegten Abschläge sind evtl. relevant.
Die Abschläge sind erst für die Steuer relevant, wenn die Kohle auf deinem Konto ist.
Zitat von krebs8
Umsätze aus Einspeise-Einnahmen habe ich für 2015 ja noch nicht.Auch keinen selbst verbrauchten Strom?
Zitat von krebs8
Mir fällt aber gerade ein, ich muß doch auf die VNB-Vereinbarung warten. Das FA will diese nämlich definitiv haben, bevor die USt-Jahreserklärung eingeht. Das haben die sich so vermerkt.Geh mal folgendes in Gedanken durch. Wer ist Lieferant (du) und wer Kunde (VNB)? Ist es üblich, dass der Kunde dem Lieferanten einen Vertrag mit seinen Bedingungen vorlegt? Du kannst davon ausgehen, dass der Vertrag, den dir dein Kunde vorlegt, nicht zu seinem Nachteil formuliert ist.
Jetzt zum FA, hier das, was ich dem FA geschrieben habe, als die auch auf die Idee kamen einen Vertrag mit meinem Kunden sehen zu wollen. Die §§ müsste man anpassen, die haben sich inzwischen geändert.
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
Sie bitten um Einreichung von Vertragsunterlagen zur Stromerzeugung mit meinen
Photovoltaikanlagen.
Dem Steuerpflichtigen verschließt sich, welche Bedeutung Vertragsunterlagen für die Ermittlung
steuerlicher Sachverhalte haben.
Der Bitte um Vorlage eines Vertrages kann nicht entsprochen werden. Im weiteren führe ich
gerne aus warum.
Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit hat nicht nur Steuergesetze, sondern auch ein
„Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)“
erlassen.
Als Betreiber von Photovoltaikanlagen liefere ich auf der Grundlage dieses EEG elektrische
Energie an den örtlichen Verteilungsnetzbetreiber (VNB). Nach § 4 EEG besteht ein
gesetzliches Schuldverhältnis. § 8 des EEG verpflichtet den VNB die erzeugte Energie
abzunehmen. § 16 EEG legt den Preis fest. Ich bin also in der komfortablen Lage einen Kunden
für meine Ware zu haben, der per Gesetz gezwungen ist meine Ware abzunehmen und mir
einen gesetzlich festgelegten Preis zu zahlen.
Warum sollte man da noch einen Vertrag abschließen? Es ist alles gesetzlich geregelt ist. Es
gibt keinen Vertrag, den ich ihnen einreichen könnte.Zitat von krebs8EÜR für die ESt habe ich nicht vergessen.
Die Umsatzsteuer für den Anlagenkauf als Ausgabe angegeben? Die Erstattung durch das FA dann als Einnahme? Abschreibung? Ich frag, weil das mit der USt als Ausgabe gern vergessen wird. Forum ist voll damit.
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Die können sich auch vermerkt haben, dass es im Ar### finster ist.
Du brauchst keinen Einspeisevertrag. Er ist niemals zu Deinem Vorteil. Wenn er nicht zum Vorteil des VNB wäre - würde der keinen machen. Wie Donnermeister schon schrieb - das gesamte Geschäft wird auf Grundlage von EEG und BGB abgewickelt.
Punkt. (Das die Bürder sowas verlangen... ist ja völlig klar: Nicht denken. Loch reinmachen. Abheften. Fertig. Geht viel schneller, als sich ernsthafte Gedanken machen zu müssen, wie man die Einkunftserzielungsabsicht geprüft hat - und das dann auch noch von Hand dokumentieren muss.)