Ich betreibe eine Anlage mit 4,68 kw. Die Anlage ist bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Mit der Abrechnung in 1.2016 für 12.2015 stellte mein Stromabnehmer die EON-Edis die gestaltung der Abrechnung für den eingespeisten Strom um.
Unter Detailübersicht wurden zwei Sätze eingefügt die mich stutzig machen.
Da steht folgendes:
" Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage der uns derzeit vorliegenden Unterlagen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung zum KWKG und EEG. Die E.EDIS AG kann die Zahlung zurückfordern, soweit die eingereichten Unterlagen nicht den Fördervoraussetzungen entsprechen.
Dies gilt auch soweit eine nachträglich durch die Rechtsprechung erfolgte Auslegung des KWKG bzw. EEG dazu führt, dass die Fördervoraussetzungen nicht mehr vorliegen. "
Den ersten und zweiten Satz kann ich noch nachvollziehen, aber den dritten nicht.
Das heist ja, sollten irgendwann Richter zu dem Urteil kommen das das EEG in der jetzigen Fassung nicht rechtens ist, müsste ich das Geld wieder zurückzahlen. Das kann doch nicht sein.
Eine Wiederrufsbelehrung findet sich nicht unter dem Text.
Eventuell gibt es ja hier jemanenden der sich mit der rechtlichen Seite etwas auskennt und was dazu schreiben kann.
Son.Gr. von GG69F.