Hallo habe immernoch nichts konkretes über die monatl.USTVA und den Eigenverbrauch gefunden(oder etwas was es zu verstehen gab:) )
Muss ich bei meiner mtl.USTVA den Eigenverbrauchsanteil Strom mit einrechnen und welchen Wert je kwh nimmt man da?
Wir haben eine 6,5KWP Anlage seit 10.2014 mit 70%Regelung (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung).
Wir bekommen von unserem Stromlieferanten einen monatl.Abschlag von 35EUR für eingespeisten Strom.In Zeile 81 von Elster habe ich bis jetzt immer die Nettobetrag von 29EUR eingegeben und er hat UST von 5,51EUR ausgerechnet.Stimmt das dann noch?
Andreas
USTVA und Eigenverbrauch
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Das scheint zu stimmen.
Den Eigenverbrauch rechne ich immer in der EÜR ab...... -
@TO, du sprichst von der unentgeltlichen Wertabgabe, richtig?
Konsens hier im Forum ist, den Wert dafür in der letzten USt-VA, also Dezember, anzugeben. Weil, am 31.12. nach Sonnenuntergang liest man die Zähler ab und hat den exakten Wert des Direktverbrauchs. Klar kann man auch jeden Monat ablesen, beim FA wird aber keiner ein Faß aufmachen, wenn man es nur mit der Dezember USt-VA macht.
Die kWh für den DV hast du nun am 31.12. Nun nimmst du die Stromrechnung von deinem Stromanbieter. Dann kannst du die Tabelle "Berechn. unentgeltliche Wertabgabe" von Paulchen auf https://www.pv-steuer.com/pages/downloads.php benutzen und die uWA berechnen.
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Aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge gibt es für die Praxis kein eindeutiges Richtig oder Falsch.
Theoretisch muss die unentgeltliche Wertabgabe jeden Monat berücksichtigt werden.
Da die Bemessungsgrundlage aber frühestens am 31.12. (oder zumindest erst sehr spät im Jahr) ermittelt werden kann, funktioniert eine korrekte Angabe nicht. Demzufolge muss sachgerecht geschätzt werden.Niemand kann erwarten, dass Du jeden Monat die Eieruhr abliest um die Menge präzise zu bestimmen - um dann mit einem zwangsläufig geschätzten Einheitspreis die Bemessungsgrundlage letztlich doch nur näherungsweise zu ermitteln.
Zumindest in der Theorie darf man jedoch erwarten, dass Du von Januar bis November den realistisch geschätzten Wert von 1/11 des letztjährigen DV jeden Monat ansetzt - und in der Dezember Anmeldung mit bis dahin bekannten endgültigen Werten glattziehst.
Diese Vorgehensweise kostet nix; frisst kein Brot - und vermeidet auffällige Schwankungen, die geeignet sein könnten, den Sachbearbeiter bei den Jahreserklärung zum Nachdenken anzuregen.
In der EÜR kann man da nichts abrechnen. Die EÜR ist ein Bestandteil der Einkommensteuererklärung und hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.
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Zitat von donnermeister1
@TO, du sprichst von der unentgeltlichen Wertabgabe, richtig?
Konsens hier im Forum ist, den Wert dafür in der letzten USt-VA, also Dezember, anzugeben. Weil, am 31.12. nach Sonnenuntergang liest man die Zähler ab und hat den exakten Wert des Direktverbrauchs. Klar kann man auch jeden Monat ablesen, beim FA wird aber keiner ein Faß aufmachen, wenn man es nur mit der Dezember USt-VA macht.
Die kWh für den DV hast du nun am 31.12. Nun nimmst du die Stromrechnung von deinem Stromanbieter. Dann kannst du die Tabelle "Berechn. unentgeltliche Wertabgabe" von Paulchen auf https://www.pv-steuer.com/pages/downloads.php benutzen und die uWA berechnen.
Unsere Stromendabrechnung bekommen wir nicht am Jahresende(die vom Lieferanten)sondern erst im Juni weil wir im Jahr wegen Sonderkündigungsrecht gewechselt haben.Die Endabrechnung vom Grundversorger bei dem wir einspeisen (Wemag)zum Jahresende.Wir verbrauchen im Jahr gesamt etwa 4800KWH(Schnitt Vorjahr) davon haben wir im letzten Jahr 2015 1753KWH Eigenverbrauch und 3047KWH gezogenen Strom vom Lieferanten bis 31.12.2015 gehabt. -
jo... bei mir ist es auch der 28.2. zu dem das EVU abrechnet.
Aber am 31.12.15 kennst Du Deinen Verbrauch; Deinen Direktverbrauch. Und Du kennst Deinen Vertrag beim EVU.
Der Rest ist Mathematik.Genau wie in dem Fall, wenn unterjährig das EVU gewechselt wurde, und die Preisdifferenzen sich mehr als unwesentlich auf das Ergebnis auswirken. Dann ist halt rechnen angesagt.
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Zitat von kpr
jo... bei mir ist es auch der 28.2. zu dem das EVU abrechnet.
Aber am 31.12.15 kennst Du Deinen Verbrauch; Deinen Direktverbrauch. Und Du kennst Deinen Vertrag beim EVU.
Der Rest ist Mathematik.Genau wie in dem Fall, wenn unterjährig das EVU gewechselt wurde, und die Preisdifferenzen sich mehr als unwesentlich auf das Ergebnis auswirken. Dann ist halt rechnen angesagt.
Ok danke erstmal .Werd mal rechnen und wenn nix mehr geht weiss ich ja wo ich mich melde:) -
Zitat von kpr
Zumindest in der Theorie darf man jedoch erwarten, dass Du von Januar bis November den realistisch geschätzten Wert von 1/11 des letztjährigen DV jeden Monat ansetzt - und in der Dezember Anmeldung mit bis dahin bekannten endgültigen Werten glattziehst.Was, wenn man kein Vergleich zum Vorjahr hat und auch schlecht schätzen kann?
z.B. Einzug in neues Haus (davor 2-Zimmerwohnung)Ich könnte ja pauschal 3000 kWh Jahresverbrauch schätzen, davon 1/3 Eigenverbrauch, also 1000 kWh.
Gibt also kein richtig oder falsch... Habe in den USt-VA bisher kein DV berücksichtigt, wollte dass nächstes Jahr Anfang Januar mit der Dezember VA glattziehen...
Richtig oder falsch
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Schätzungen haben es nun mal an sich, dass sie selten genau sind.
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Ohje ohje.
Da bin ich jetzt wohl auch aufs Glatteis gelaufen.
Ich betreibe meine Anlage seit 07/2015 und habe bisher den Direktverbrauch also die dem FA entgangene Steuer darauf nicht angegeben. Der Januar ist ja nun schon durch. Gibt es hier die Möglichkeit dies nachzumelden? Ich war der wohl irrigen Annahme dies in der EÜR mit angeben zu können. Die EÜR wollte ich zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung dann einreichen.Grüße aus Randberlin