Hallo Forumsmitglieder,
habe eine Frage:
Nachdem Jahresabschluss 2014 musste ich 32,11€ an den Energieversorger (zu viel bezahlte Einspeisevergütung für 2014) nachzahlen.
Jetzt habe ich 2015 jeden Monat 37€ vom Energieversorger überwiesen bekommen, ausser im Monat Februar da waren es nur 4,89€ (32,11€ Nachzahlung + 4,89€ Einspeisevergütung = 37€).
Wie muss ich das jetzt in die Umsatzsteuererklärung eingeben?
Ich hatte dann ja im Februar nur 4,89€ an Lieferungen zu 19%, oder? Wo muss ich dann die Nachzahlung eintragen?
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruß Mannes