Hallo zusammen,
ich habe eine AGB Änderung der VOlksbank-Main-Tauber erhalten.
Sehr geehrte Kundin,sehr geehrter Kunde,
die am 21. März 2016 in Kraft tretenden neuen gesetzlichenVorgaben zur Umsetzung der EU Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie das im Jahre 2016 ferner wirksam werdende Gesetzzur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinieführen zu einer Stärkung der Verbraucherrechte in der Geschäftsbeziehung
zwischen Bank und Kunde.
Aufgrund dessenhaben wir Nr. 13 und Nr. 19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB-Banken) wie folgt an die neuen gesetzlichenVorgaben angepasst:In Nr_13Abs.2 Satz 5 wird der derzeit für Verbraucherdarlehen bestehende Anspruch der Bank auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheitenfür Verträge ab dem 21. März 2016 auf Allgemein-Verbraucherdarlehen beschränkt.In Nr.19 Abs.3 Satz 2,
1.Spiegelstrich wird das Recht der Bank zur Kündigung von Verbraucherdarlehen infolge unrichtiger Angaben über die Vermögensverhältnisseauf die Fälledes wissentlichenVorenthaltens oder der Fälschung von Informationen beschränkt.Zudem wird eine neue Nr.19 Abs.5 aufgenommen, welche im Hinblick auf die Kündigl,!_llgvon Basiskontoverträgenauf die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänz.end auf die gesetzlichenBestimmungen verweist.
Als Anlage beigefügt erhalten Sieeine Übersicht über die geänderten vertraglichen Regeln.Die Anpassung der AGB-Bankenwird zum 21.März 2016 wirksam.
Wie mit Ihnen in Nr. 1 Abs. 2 AGB-Banken vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 21. März 2016 anzeigen. Sie können den mit uns bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem 21. März 2016 auch fristlos und kostenfrei
kündigen.
D.h. ich kann den Vertrag fristlos und kostenlos kündigen ohne Vorfälligkeitsäntschädigung oder ?
Besten Dank und Viele Grüße