Hallo,
einfache Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, erstattet das Finanzamt ja nicht die Umsatzsteuer der Anlage, wenn sie keine Gewinne fährt, sprich als Liebhaberei eingestuft wird.
Meine Milchmädchen Rechnung:
Angenommene Vergütung 12ct / kWh
1000 kWh / kWp
20 Jahre
--> Maximal einspeisbare Leistung 20.000 kWh pro kWp
das ganze mal 12ct macht 2400€
Heißt das, das das Finanzamt eine Anlage mit Anschaffungskosten > 2400€/kWp von vornherein als Liebhaberei einstuft?
Hintergrund der Frage ist:
Freund möchte eine relativ kleine Anlage direkt mit Akku installieren, das dann direkt als "Photovoltaikanlage und Stromspeicher als einheitliches Zuordnungsobjekt" komplett von der Umsatzsteuer befreit werden kann. (könnte)
Allerdings wäre die Rechnung 2480€/kWp Netto inkl dem Akku, dh wirtschaftlich kann sich das Gesamtsystem eigentlich nie rechnen...
Bitte keine Diskussionen über den Sinn oder nicht Sinn, Akku oder nicht, oder oder oder.
Eigentlich möchte ich nur wissen, ob das FA einfach einen Pauschalbetrag für €/kWp nimmt, oder ob es auf die gute Laune des Sachbearbeiters ankommt, oder es noch viel komplizierter ist.
Danke für hilfreiche Antworten (-: