Hallo!
vor einigen Tagen haben einen Bescheid vom Finanzamt bekommen, in dem es um den Vorsteuerabzug einer im Jahr 2011 durchgeführten Dachsanierung geht. Ich habe den Bescheid angehängt (nur persönl. Daten sind unkenntlich gemacht). Die Dachsanierung wurde im Frühjahr 2011 kurz vor der Installation der PV-Anlagen gemacht, um die asbesthaltige Eternit-Eindeckung zu entfernen. So weit ich weiß, gab es 2012 ein Urteil zu diesem Thema, das das Verhältnis der erzielbaren Mieten für Dach und Gebäude als Bemessungsgrundlage für den abzugsfähigen Teil der Vorsteuer festlegt. Dennoch war ich über die späte Rückmeldung (nach fast 5 Jahren!) verwundert und frage mich
- Kann der Anspruch des FAs auf die Vorsteuer irgendwann verjähren?
- Sind die angesetzten Zinsen rechtens? Schließlich liegt die lange Bearbeitungsdauer nicht in meinem Einflussbereich.
Gruß maz