Hallo.
Ich wohne mit meinem Schwiegervater in einem Zweifamilienhaus.
Im Sommer hat der Schwiegervater eine Solaranlage errichten lassen mit 2 Wechselrichtern mit jeweils 3,315 kwP
Einmal wird Strom bei Ihm eingespeist und einmal bei uns, d.h. jeder Haushalt hat mit dem
Stromversorger einen Einspeisungsvertrag abgeschlossen.
Die Anlage wurde komplett vom Schwiegervater bezahlt.
Er hat sich beim Finanzamt angemeldt und hat sich die MwSt erstatten lassen.
Ich musste mich jetzt auch beim Finanzamt melden, da die Anlage auch von mir bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde.
Ich habe mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden.
Das Finanzamt möchte jetzt eine Rechnung von mir haben, da ich diese Anlage nicht bezahlt habe, meinten diese,
ich sollte mit meinem Schwiegervater einen Überlassungs- oder Schenkungsvertrag abschließen.
Wie kann ich mich am besten verhalten??
Schenkungsvertrag oder Überlassungsvertrag??
Muss er eventuell MwSt zurückzahlen??
Schenkung der Solaranlage an Schwiegersohn??
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Oha, da sehe ich aber ganz viele Probleme!
Hatte dein Schwiegervater keinen Steuerberater?
Wie sieht denn die Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Solarteur aus?Tut mir leid, wenn ich dir keine Antwort auf deine Fragen geben kann, aber da bin ich nicht fit. Ich weiß nur, dass Betreiber und Käufer/Eigentümer tunlichst eine und die gleich Person bzw. Gesellschaft sein sollten
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Als erstes müsstet ihr euch wohl entscheiden, ob das nun eine oder zwei Anlagen sein sollen?
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Es sind 2 Anlagen,die er bezahlt hat. Schwiegervater hat sich schnell zum Kauf überreden lassen, wir wurden so zusagen überrumpelt.
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Das gab es nur eine insgesamte Rechnung. Antrag auf Erstattung wurde gestellt im September...ist bis jetzt noch nicht erstattet. Wäre es möglich, sich im nachhinein 2 Rechnungen ausstellen zu lassen? Anlage wurde im Juli installiert und bezahlt.
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Zitat von thomas2105
Es sind 2 Anlagen,die er bezahlt hat.
Wie kommst Du darauf, dass es zwei Anlagen sind (im Angebot aufgeführt und über zwei Einspeisezähler oder Zweirichtungszähler angeschlossen?)Gibt es zwei Anmeldungen zum Netzanschluß?
Gibt es zwei Inbetriebsnahmeprotokolle, die an den VNB gingen?
Wie sieht der Schaltplan aus den der Elektriker dem VNB gesendet hat?
Welche Anlagengröße und auf welchem Namen wurde dies der Bundesnetzagentur gemeldet?
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Es sind 2 Anlagen mit je 3 kwP. Die wurden jewals bei der bundesnetzagentur angemeldt eine auf meinem Namen und die andere auf dem Schwiegervater und auch eine seperate Anmeldungen bei der vnp.
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Schenkung an Fremde (bzw. Erbschaftsteuer wie ein Fremder) sollte man immer vermeiden, die Freibeträge sind minimal, soltle aber reichen. Eine Schenkung an die Tochter wäre da geschickter, paßt aber auch nicht zur Anmeldung.
Das einfachste dürfe ein Pachtvertrag sein, den ihr mündlich doch sicher schon lang geschlossen habt. Müßt ihr euch nur noch über die Pacht einigen, sollte auf jeden Fall so sein, daß der Schwiegervater nicht dauerhaft Verlust macht und ihr im Gegenzug zu "hohe" Gewinne versteuert. Ich rate aber dringend zu einer Beratung, auch wenn die was kostet (nein, ich bin kein Steuerberater, aber manchmal müssen da Fachmenschen ran, die dann auch den kompletten Überblick haben). -
warum möchte der Schwiegervater die 2. Anlage nicht seinem Sohn "weiterverkaufen" ?
Eine geschenkte Anlage kann man nicht abschreiben, die Einnahmen müssen dann voll versteuert werden.