Hallo Forum,
nachdem meine PV-Anlage nun 5 Jahre läuft, ist mir in Erinnerung gekommen, dass man nach 5 Jahren auf die Kleinunternehmer-Regelung (KUR) umstellen kann.
Frage 1: Ist das richtig, dass man sich dadurch die jährliche Umstatzsteuer-Erklärung spart.?
Durch einige Beiträge in diesem Forum bin ich in dieser Frage verunsichert worden.
Außerdem hat mir ein Bekannter, der beim Finanzamt arbeitet, gesagt, dass ich zwar dem EVU, an asn ich meinen Strom liefere, die Umstellung melden muss, dass aber trotzdem weiter die Vergütung brutto ausgezahlt wird. Ich glaube das nicht so richtig, denn wenn ich die KUR in Anspruch nehme, muss ich ja keine Umsatzsteuer mehr abführen. Wenn das so stimmt, hätte man ja einen (kleinen) finanziellen Vorteil.
Frage 2: Stimmt es, dass das zuständige EVU auch nach der Umstellung die Einspeisevergütung brutto auszahlt?
Gut wäre eine Antwort von jemandem, der die KUR nutzt.
Bin gespannt auf eure Antworten.
Bernd