Hallo, ich hab da mal wieder eine Steuerfrage. Den Fall hatte ich bisher noch nicht. Ich musste für eine meiner Anlage eine Restzahlung leisten (bisher hatte ich immer nur Geld bekommen ). Kann ich das bei den Umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen direkt abziehen oder muss ich das als eigenständige Betriebsausgabe verbuchen. Wenn ja, wo. Ich finde da nichts passendes.
Nachzahlung in Steuererklärung
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keine Betriebsausgabe..... steht ja nicht in Zusammenhang mit "Aufwand" (= in Geldeinheiten bewerteter Werteverzehr)
sondern "negative Betriebseinnahme"..... weil: steht ja im Zusammenhang mit Einnahmen; ist lediglich ein Korrektiv.
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o.k. - gab aber bei mir noch Nie Beanstandungen. Die Wirkung ist ja dieselbe
- oder täusche ich mich da schon wieder?
Gruß
Martin -
Wirkung ist die Gleiche.
Aber warum falsch - wenn es richtig genau so einfach geht? -
Zitat von kpr
Aber warum falsch - wenn es richtig genau so einfach geht?Ich habe doch nicht daran gezweifelt, dass Du Recht hast! Werde es natürlich in 2015 auch als negative Einnahme in meiner EÜR buchen.
Mir ging es ja nur darum, festzustellen, dass das Ergebnis gleich ist: Weniger Gewinn (sofern vorhanden).Gruß
Martin -
Ok, also eine Ausgabe. Aber in welcher Spalte? ich finde da nix passendes.
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Ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil
Danke euch.
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