Hallo Malefiz,
nimm einfach die erstattete Vorsteuer für die laufenden Zinsen und die Tilgung
du kannst auch den "Unternehner unternehmen"- Weg gehen:
- Rechnungsstellung mit Fristsetzung
- Mahnung mit Fristsetzung
- Forderung eintreiben lassen
Am Ende des Jahres kannst du dann berichten . . .
Grüsse
Anton