Hallo im Forum,
ich habe eine Frage an "rechtsaffine" Leute hier im Forum:
Ich habe eine 6kWp-Anlage, welche ich seit 27.04.2012 in Betrieb habe. Mein VNB hat mir die Vergütung bisher nach den Übergangssätzen für Anlagen, welche vor dem 24.02.2012 beim Netzbetreiber angemeldet wurden mit Eigenverbrauch berechnet. Nun erhielt ich am Wochenende einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sie jetzt festgestellt haben, meine Anlage ist ja erst am 06.03.2012 bei ihnen vom Installateur angemeldet worden und mir wurde somit die Vergütung falsch berechnet. Ich bekam für die Jahre 213 und 2014 eine Rückrechnung der Vergütung (2012 wäre schon verjährt) auf den dann gültigen Satz von 19,50ct und natürlich ohne den Eigenverbrauch. Für 2015 werden die zu zahlenden Abschläge für Nov. und Dez. gestrichen und die Überzahlung darüber reduziert.
Nun mag der VNB ja im Recht sein, wenn man sich das Meldedatum ansieht. Aber sieht jemand eine Chance, dagegen vorzugehen, und wenn es auch nur die Rückrechnung der Jahre 2013-2015 ist? Oder habe ich eben einfach Pech gehabt, dass das einem aufgefallen ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Infos und Meinungen!