Hallo zusammen!
Nachdem ich hier im Forum zu einem anderen Thema sehr prompt kompetente Antwort bekommen habe, möchte ich euch um Erfahrungswerte und Meinungen bitten, nicht um eine Beratung wie ich sie beim Steuerberater bekommen würde! Mein Steuerberater sagte sofort "gewerblich" ohne weitere Hintergründe zu kennen - also Vorurteil und Geld verdienen. Seitdem bin ich am Rechnen und Vergleichen.
Ich habe den Auftrag für eine PV-Anlage mit 7,42 kWp gegeben. Das Ganze kommt auf's Dach meiner DHH. Das jährliche Maximum meines Verbrauchs liegt bei 5500 kWh Haushaltsstrom und bei 6800 kWh Heizstrom. Wobei mir in meinem anderen Thread der Gedanke nahe gebracht wurde beides auf einen Zähler zu legen (...und noch mehr zum Rechnen).
Ich gehe derzeit von den Vorgaben zweier Energieberater und zweier Firmen von denen ich Angebote eingeholt habe aus einen Eigenverbrauch von ca. 30 - 35 Prozent zu haben. 2016 oder 2017 möchte ich die Anlage um einen Speicher erweitern. Hier hoffe ich auf einen Hersteller der erst nächstes Jahr auf den deutschen Markt gehen wird und eine etwas andere Preisgestaltung hat. Somit sollte die Deckung des Eigenverbrauchs auf knapp 50 Prozent angehoben werden können.
Mir ist, aufgrund unserer Tagesabläufe, der Gedanke mit der gewerblichen Veranlagung der PV-Anlage am sympatischsten. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird in der ertragreichsten Zeit niemand großartig Strom verbrauchen (mit Ausnahme der etwas großzügiger ausgefallenen Haustechnik...). Somit wird die 70/30-Annahme vollkommen ins Schwarze treffen.
Allerdings beabsichtige ich ja einen Speicher nachzurüsten welcher dann, logischer Weise, nicht gewerblich genutzt wird sondern als Privatmann und somit steuerlich als Unternehmer nicht berücksichtigt wird. Lt. Vorgabe hätte ich nach fünf Jahren die Gelegenheit von gewerblich auf Kleinunternehmerregelung zu wechseln (falls nötig).
Wie verhält sich es aber mit der anteiligen Zuordnung? Logischer Weise wird's von der steuerlichen Berechnung komplizierter.
Aber hier bestünde doch die Möglichkeit von 70% unternehmerischer Zuordnung auf 50 oder 40% nach der Anschaffung des Speichers herunterzufahren.
Vielleicht stehen bei meinem Gedankengang jetzt dem Einen oder Anderen die Haare zu Berge - aber ich mache seit ner Woche etwa nicht's anderes als mich durch Themen durchzugoogeln zu denen ich davor fast keinen Bezug hatte. Und langsam geht mir vor Berechnungsbeispielen und Fachbegriffen auch der Kopf über...
Deshalb bitte, sofern es beim Thema Steuern und Finanzen überhaupt möglich ist, ein einfaches "Geht" oder "Geht nicht", bzw. eure Erfahrungen oder Gedanken dazu!
Danke schon mal!
Stefan