Hallo zusammen,
manchmal ist während der Planung einer Anlage auch ein Blick in den jeweiligen Bebauungsplan (B-Plan) hilfreich. Mir ist eben folgende Regelung untergekommen:
ZitatIn allen Teilgebieten ist die Verwendung von von Bauelementen zur Gewinnung von Solarenergie (Solaranlagen) ausschließlich auf geneigten Dachflächen zulässig.
Die Solaranlagen sind als geschlossene, rechteckige Fläche ohne Versatz der einzelnen Elemente zueinander und ohne Aussparungen auszubilden. Zu Ortgängen, Firsten und Traufen sowie zu Dachflächenfenstern und Dachaufbauten ist ein Mindestabstand von 0,5m einzuhalten
Würde solch ein B-Plan überall gelten, wäre vermutlich ein großer Teil der hier geplanten Anlagen nicht vernünftig realisierbar. Zumindest würde die durchschnittliche Anlage auf Privathäusern deutlich kleiner ausfallen...
Da hat jemand was gegen Solaranlagen
Mit verwunderten Grüßen