Hallo zusammen,
ich bin gerade über der LST 2014 und habe da mal eine ganz ganz blöde Frage
Es geht um die MWST die ich ja vom Stromabnehmer immer mit den Abschlagszahlen erhalte.
Bisher ging ich immer davon aus das diese ja ein Null-Durchlaufposten sind, d.h. ich bekomme sie und überweise diese dann 1x im Jahr an das FA weiter. Nun verunsichert mich ein Bekannter, er meint das ich diese Rückzahlung (z.B.aus 2013, überwiesen im Jan 2014) an das FA im Folgejahr (Lst 2014) unter dem EÜR-Formular pos. 45 "An das FA gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" wieder als abziehbare Betriebsausgabe eintragen kann. Ich dachte und denke das ich als Betriebsausgaben nur die AFA, die Schuldzinsen der Bank, die Anlagenversicherung und evtl. anfallende Rep./Wartung anrechnen kann.
Schon jetzt vielen Dank für die Aufklärung.
Gruss faser