Sonderkündigungsrecht Messstellenbetrieb Betreiberwechsel?

  • Ich habe gerade eine Anlage erworben, die über eine kundeneigene Trafostation einspeist und bezieht (vor allem für Trafoverluste). Aktueller Messstellenbetreiber ist der Netzbetreiber SH-Netz.


    Diesen würde ich gerne wechseln weil bei der SH-Netz für den Bezug allein für Messung und Messstellenbetrieb aktuell 740 EUR p.a. sowie für die Lieferung nochmals Messkosten von 402 EUR p.a fällig werden.


    Weiß einer von Euch, ob ich auf Grund des Erwerbs der Anlage ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Messstellenbetriebs habe? Falls nicht wäre das unschön, dann kann ich erst zu Anfang 2017 wechseln.

    Gruß mwanton

  • Verträge sind einzuhalten, Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel wäre sehr ungewöhnlich, weil man so in nullkommanix mit einem Strohmann aus jedem Vertrag rauskommen könnte. Du hast ja eine Firma (oder einen Teil davon) gekauft und nicht nur die Hardware. Wobei ich ein Jahr Kündigungsfrist beim grundzuständigen Meßstellenbetreiber (?) schon für sehr lang halte.
    Hast du schon einen anderen Meßstellenbetreiber? Weil ganz daneben sind die Preise bei Mittelspannung und RLM nicht, wenn da alles dabei ist.

  • Danke für Deine Rückmeldung.


    Nee, ich habe keine Firma oder einen Teil davon gekauft, ist ein Asset Deal, kein Share Deal.


    Ja, ich habe aktuell 2 Angebote anderer Messstellenbetreiber vorliegen, der eine liegt bei einem Drittel der Kosten, der andere bei ungefähr der Hälfte, wobei die Thematik Wandler noch nicht berücksichtigt ist. Von daher nicht direkt vergleichbar, aber ich gehe davon aus, dass es insgesamt deutlich günstiger gehen kann als mit der SH-Netz.

    Gruß mwanton

  • Was für ein Vertrag wurde denn überhaupt geschlossen, der gekündigt werden sollte? Ich hätte angenommen, SH-Netz wäre als Netzbetreiber der grundzuständige Messstellenbetreiber.

  • Es ist "nur" eine Vereinbarung zum Messstellenbetrieb abgeschlossen worden, in der der ehemalige Betreiber die SH-Netz mit dem Messstellenbetrieb beauftragt. Und in dieser ist eine Kündigung zum Ende eines Kalenderjahrs mit einer 2-monatigen Kündigungsfrist vereinbart.


    Grundsätzlich kann man in D den Messstellenbetreiber frei wählen, hier ist seinerzeit die SH-Netz beauftragt worden.

    Gruß mwanton