Hallo,
das Thema ist doch sehr komplex, so richtig steige ich da noch nicht durch, denn ich verstehe nicht, warum das so wie Du es sagst machbar ist, wie es jetzt aber vorhanden ist, kein Einrichtungszähler verbaut werden darf.
Zu der Geschichte mit der Förderung der 2010er Anlage mit Eigenverbrauch. Ich habe letztes Jahr im Mai den HT/NT Zähler wechseln lassen und meinen E.ON Heizstromvertrag gekündigt. Was danach los war, das kann ich Dir gar nicht hier wiedergeben.
Es kamen Rechnungen, die spotteten nur so vor Hohn, zuletzt sogar solche, dass ich monatlich fast 500 Euro Abtrag für den Strombezug zahlen sollte (also meine Einspeisungsvergütung als Verbrauch).
Zig Schreiben (ich habe den ganzen Ordner voll) - in die Grundversorgung rein, aus der Grundversorgung raus, zum anderen Anbieter, der sagt, ich habe noch NT, zum erneuten Anbieter, der kann nicht liefern wegen NT - wieder Grundversorgung - Anwalt eingeschaltet, inzwischen 5 Vertragsnummern bei E.ON - kein Wechsel möglich - Anwalt bat an, sich gemeinsam zusammenzusetzen - abgelehnt von E.ON - 500 Euro sind im Monat zu zahlen und fertig (hatte vorher einen Verbrauch von 100 Euro) - dann kam 7 Monate später ne Rechnung von der BEV (Bayerische Energieversorgung), sie hätten doch geliefert, ich hätte zu zahlen, Inkasso bla, bla, bla - ich bin so müde und da sollen diese Leute das vernünftig hinbekommen mit der Vergütung des Eigenverbrauches der 2010er Anlage - ich glaube, ich lasse es lieber.
... nix kriegen die hin.
Mike