Kabinett besiegelt Einbaupflicht intelligenten Messsystemen
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nein
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beim intelligenten Zähler geht es nicht um den Zähler den man bei alten Anlagen zb 2010 noch selber kaufen konnte.
Es geht ja um den Zähler des Netzbetreibers womit auch der Strom gemessen wird der bei einen ankommt -
Zitat von Rinzelmann
beim intelligenten Zähler geht es nicht um den Zähler den man bei alten Anlagen zb 2010 noch selber kaufen konnte.
Es geht ja um den Zähler des Netzbetreibers womit auch der Strom gemessen wird der bei einen ankommt
Nun dann ... Verbrauch kleiner als 6000kWh im Jahr, PV-Anlage > 7kWp Volleinspeiser mit eigenem Zähler ... und nun? genau: 8 Jahre Zeit für den PV-Zähler -
So sehe ich das iauch und auch in den Erläuterungen steht ganz klar, daß das auch den Bestand betrifft. Bei Überschußeinspeisern ist dann der Bezug, egal wie hoch, halt schon ab 2017 dabei, sonst bei unter 6000kWh ja erst später.
Wie das genau mit der Zuständigkeit ist, da müßte ich mir das Ganze nochmal komplett durchsehen. Ganz klar ist mir noch nicht, ob nicht auch abrechnungsrelevante Unterzähler erfaßt sind (insbesondere IBN 2009-3/2012 mit Eigenverbrauch, aber auch mehrere Anlagen an einem Anschluß) -
Naja, mal Abwarten
Bisher lese ich immer nur von Kosten bezüglich PV-Erzeugung. Es handelt sich bei mir z.B. um einen Zweirichtungszähler. Einmal Verkauf=PV und einmal als normaler Stromkunde. "Wer" zahlt nun was?Hat da jemand schon ne Antwort?
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Zitat von Rinzelmann
Es geht ja um den Zähler des Netzbetreibers womit auch der Strom gemessen wird der bei einen ankommt
So wie ich das lese geht`s nicht nur um den:Zitat von PV-MagazinDer Einbau eines intelligenten Messsystems ersetzt nicht nur den bisherigen Stromzähler. Auch die Geräte werden überflüssig, die zwecks Einspeisemanagement installiert wurden wie Rundsteuerempfänger. Denn das intelligente Messsystem soll bei Photovoltaikanlagen gleich mehrere Zwecke erfüllen: die Ist-Einspeisung abrufbar machen, die Netzzustandsdaten messen und zeitnah übertragen und die Administration und Fernsteuerbarkeit der Systeme gewährleisten. Zudem sollen die gemessenen Werte gespeichert und an verschiedene Unternehmen übertragen werden.
Der Netzbetreiber kann sie zur Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch verwenden.Der Übertragungsnetzbetreiber darf sie nutzen, um sich ein Bild über die aktuelle Solarstromeinspeisung zu machen und so zum Beispiel den Strom besser vermarkten zu können.
Die Stromversorgungsunternehmen dürfen die Daten genauso abrufen, um beispielsweise nachzuvollziehen, in welcher Höhe sie EEG-Umlage abzuführen haben.
Quelle:
http://www.photovoltaikforum.c…ser-sieben-kilowatt-3592/Um, wie in o.a. Artikel erwähnt, die Daten zur Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch nutzen zu können muss zusätzlich zu Einspeisung und Bezug auch der Eigenverbrauch ermittelt werden. Das geht nur über einen Erzeugungszähler oder einen Zähler, der im Verbrauchszweig des Haushalts installiert ist. Das Prinzip ist das gleiche wie es jetzt schon für die 70%-Regelung angewandt wird, nur bislang eben nicht fernauslesbar duch den VNB.
Folglich muss das "intelligente Messsystem" mindestens 2 Werte neben dem Bezug erfassen:
1. Einspeisung am Einspeisepunkt oder Gesamtverbrauch des Haushalts
2 .ErzeugungDas sieht dann so aus:
Das Bild oben hab ich übrigens aus der Fronius-Planungshilfe für die DYNAMISCHE LEISTUNGSREDUZIERUNG mit S0-Zähler.
Aber genauso funktioniert es, an diesen Punkten muss ein "intelligentes Messsystem" messen um die gewünschten Werte zu ermitteln und die gehen dann über ein Datennetz an den Versorgungsnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Stromversorgungsunternehmer... ....... -
Hi
Das kann letztendlich auch nur bedeuten, dass die 70%-Regel entfällt. Weil zwangsläufig die Einrichtung der fernbewirkten Einspeisereduzierung geschaffen wird/wurde.Hmm, wie war das nochmal gleich mit "mehr Anlagen ins Netzt bringen" weil man mit der 70% Regel eine max. Größe nun ermitteln kann?!
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Könnte das bei Anlagen über 100 kW dann interessant werden, da ich ja dann die Daten permanent übertrage ?
Dann könnte ja die teure Messung wegfallen.....