Hallo zusammen,
in meinem letzten (und ersten) Beitrag hier im Forum habe ich mich ja noch über eine Photovoltaikanlage informiert, inzwischen bin ich stolzer Besitzer eben selbiger Leider tun sich jetzt eine aus meiner Sicht sehr komplexe Frage auf, und ich habe die Hoffnung, dass ihr mir die eine oder andere Frage beantworten könnt.
Aber erst mal die Details:
Meine Frau und ich haben vor einigen Wochen ein Haus gekauft auf dem eine PV Anlage montiert ist. Die Anlage hat 4,95 kwp und wurde 2011 in Betrieb genommen. Über die PV Anlage haben wir einen separaten, standard Kaufvertrag abgeschlossen. Das Haus sowie die PV gehen am 01.12 in unseren Besitz über, d.h. ich werde ab 01.12 in den erlesenen Club der Stromerzeuger gehören
Meine Idee war jetzt eigentlich von Anfang an, dass ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache. Hintergrund ist, dass ich mit dem Verkäufer einen vermeintlich "privaten" Kaufvertrag geschlossen habe ohne ausgewiesene MwSt. Da ich somit durch die Regelbesteuerung keine Vorteile habe, da ich ja auch keine MwSt erstattet bekomme, war die KUR für mich die sinnvollere.
Jetzt habe ich aber festgestellt / erfahren, dass der Vorbesitzer (also der Verkäufer) Vorsteuer abgeführt hat und somit offensichtlich die Regelbesteuerung in Anspruch genommen hat. D.h. für mich, dass der Verkäufer die MwSt beim seinem Kauf 2011 erstattet bekommen hat, diese beim Verkauf im Kaufvertrag aber nicht ausgewiesen wurde. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie es weitergeht? Aus meiner (amateur)Sicht gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Ich führe die Unternehmung so weiter wie der Verkäufer zuvor mit Regelbesteuerung, obwohl ich das gar nicht möchte. Dieser Weg sollte steuerlich sauber sein. (oder?)
2. Ich starte die Unternehmung als Kleinunternehmer. Aber dann stellt sich mir die Frage, wer die MwSt nachzahlen muss, die das Finanzamt sicher zurück haben möchte.
Oder sehe ich das komplett falsch? Bin für jeden Rat dankbar!