Die Bundesnetzagentur hat ihren Leitfaden zur Eigenversorgung im Entwurf veröffentlicht. Das Papier beinhaltet, unter welchen Voraussetzungen der Eigenverbrauch elektrischer Energie nach dem Gesetz besteht. Ob erzeugter Solarstrom der eigenen Versorgung dient oder verkauft wird, hängt davon ab, in welcher Höhe EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde zu zahlen ist.
Mit dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung eingeführt, dass auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom EEG-Umlage zu zahlen ist. Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen größer zehn Kilowatt Leistung, die nach dem 31. Juli 2014 errichtet oder erstmals zum Eigenverbrauch genutzt wurden. Ganz so einfach ist es aber nur auf den ersten Blick. Denn die Auslegung, was denn unter Eigenverbrauch zu verstehen ist, begrenzt sich nicht auf ein Datum und eine Leistungsangabe. Das hatte ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministerium bereits im September bei einem Fachgespräch der Clearingstelle EEG deutlich gemacht. Klarheit darüber, wann rechtlich Strom als selbst verbraucht gilt und damit einem geringeren EEG-Umlagesatz von derzeit 30 Prozent unterliegt, soll ein Leitfaden der Bundesnetzagentur schaffen. Dieser ist nun im Entwurf veröffentlicht worden.