Eigentlich sollte ich mich mehr zurückhalten Denn ich habe keine Halbinsel, alles nur geschwindelt!
Glaubt es mir!
Ungeachtet dessen werde ich eine verschliesbare Tür einbauen, zwischen Kundenanlage und Netzbetreiberanlage,,,,, wird eh nix helfen, .....deutsche Mühlen mahlen langsam ....aber "gründlich"....kein weiterer Kommentar!
Doch: Letzter Kommentar: Z.K.
Dachs... Strom ist out!
Bundesregierung plant das Ende photovoltaischer Halbinseln
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Zitat
wie,frage ich Dich, kann man sich vor "staatlicher Willkür" schützen?
Naja, jedes Volk bekommt halt die Regierung, die es verdient...
Don't panic - organize...or die! -
Zitat von Murray
Ich habe den Thread nur grob überflogen.
Und mehr werde ich auch nicht ....
Meines Erachtens schmeisst der "Journalist" nur irgendwelche grobe "Planungen" unters Volk um wieder Stimmung zu machen.
Wie oft hatte man solche sinnlosen Vorankündigungen schon hier
Und zum Schluß ist alles halb so schlimm ...Z.B. war unter bestimmten Umständen schon immer untersagt die Akkus mit Netzstrom zu laden, das ist nix neues
Ist garantiert wieder nur Quark was hier zubereitet wird ....Welcher Journalist? Es geht um einen neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur, der lediglich schon bestehendes Recht ( EEG 2014) interpretiert.
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Zitat von Energiesparer51
Welcher Journalist? Es geht um einen neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur, der lediglich schon bestehendes Recht ( EEG 2014) interpretiert.
unter diesen umständen darf nichtmal eine autobaterie laden weil mein versorger doch meint grünen Strom durchs netz zu schicken,,,,,
hmmmmm .... welch irrsin das alles ... -
Man darf weiter alles, nur fällt evtl. EEG-Umlage an
Hoffentlich schreibt ihr eure Beispiele auch als Stellungnahme an die Bundesnetzgentur, damit sie sehen was sie da verzapft haben. -
Zitat von Energiesparer51
Welcher Journalist? Es geht um einen neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur, der lediglich schon bestehendes Recht ( EEG 2014) interpretiert.
Damit meine ich den Spinner von Threadersteller jdhenning.
Der kommt hier ständig mit provokanten Themen die jeder Grundlage entbehren *kotz*
Schau mal in sein Profil - da nennt er sich "Journalist"
Nach seiner Aussage ist er das aber nicht sondern nur sowas ähnliches - was weis wohl niemand außer ihm selber.
Mit PV hat er persönlich wohl auch eher wenig zu tun wie sich das darstellt.
Baut wohl irgendwohl in Afrika ab und zu mal paar auf irgendwelche Hütten - Langzeiteffekt mag ich bezweifeln.Und genau du sagst es
"Es geht um einen neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur, der lediglich schon bestehendes Recht ( EEG 2014) interpretiert."und was meint jdhenning dazu laut Threadtitel
"Bundesregierung plant das Ende photovoltaischer Halbinseln"
Echt mal so ein Schwachsinn.
Sowas wie ihn nenne ich Nepper, Schlepper, BauerfängerNicht umsonst steht er schon eine zeitlang auf meine Ignor-Liste da ich mir so einen Blödsinn nicht mehr antue.
und Leute werdet mal wach
Es hat sich rein garnichts geändert zu dem bisherigen auch was die da schreiben.
ist schon mal jemand auf die Idee gekommen paar Seiten weiter zu lesen
Bis zum Ende habe ich den Text auch nicht gelesen
Aber mal zur Hilfe
Seite 51"7.4 De-minimis
Die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für die im Rahmen einer Eigenversorgung selbst erzeugten und ver-
-Regelung für Kleinanlagen brauchten Strommengen entfällt nach der De-minimis-Regelung für Kleinanlagen gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG,wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt er-
zeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab
der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des In-
betriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 [EEG] ist entsprechend anzuwenden."lasst euch von irgendwelchen Typen nicht immer so verarschen ....
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Also ich habe mir einen Artikel hier im Forum durchgelesen, der stammt nicht von der Person die Murray erwähnt.
Der Artikel "Regeln über Regeln beim Eigenverbrauch"
Er ist zu finden über den Reiter "Magazin", evtl. noch "Kategorie" "Praxis" oder "Recht" anwählen.
Der entscheidende Satz steht im Absatz 5 am Ende:"Die sogenannte De-minimis-Regelung sowie alle Ausführungen zu Bestandsanlagen greifen auch bei Speichern – so lange diese ausschließlich mit grünem Strom geladen werden."
Sollte der Satz, bzw. der Artikel nicht den Tatsachen entsprechen?
Nach welchen Kriterien Artikel hier im Forum eingestellt werden ist mir nicht bekannt.
Bin aber davon aus gegangen, daß die Artikel den Tatsachen entsprechen.Gruß Schraubermeistro
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Ich bin gerade auf noch auf zwei interessante Sachen gestoßen.
Zitat von §9 Stromsteuergesetz(1) Von der Steuer ist befreit:
1. Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wenn dieser aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird;
.....
3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und
a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder
b).....
Das heißt also für eine Halbinsel, wenn man einen Verbraucher vom Netz auf die Insel umschaltet, dass der Strom dann aus einer Leitung kommt, aus der nur Solarstrom kommt. Folglich ist dieser Strom immer steuerfrei (bis hin zu 2 Megawatt Eigenverbrauch) aber laut EEG nicht abgabenfrei.Zitat von EEG 2014 §61(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
...
2. wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,
3. wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch nimmt, oder ....
Dazu muss man sich jetzt noch mal die Definitionen ansehen.Zitat von EEG 2014 §5 Begriffsbestimmungen....
12. „Eigenversorgung“ der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt,...
Das bedeutet aber, dass wenn man in der Gartenlaube eine PV-Insel hat, jedoch im Haus einen Netzanschluss, dass man für die Gartenlaube einen geeichten Stromzähler anschaffen muss, denn das Gesetz stellt nicht auf die Anlage ab, sondern auf den Betreiber der Anlage. Für den Strom in der Gartenhütte muss also EEG-Umlage abgeführt werden, denn im Haus wird ja auch 'dreckiger' Strom verbraucht. Also sind auch alle Inselanlagen umlagenpflichtig, wenn es auf dem gleichen Grundstück einen Stromanschluss gibt.Glücklicherweise gilt die Umlagenpflicht nicht, wenn die Hütte in einer Gartenanlage steht, denn dann ist ja nicht mehr der unmittelbare räumliche Zusammenhang gegeben. Da haben die Schrebergärtner aber Glück gehabt!
P.S. Ich habe mal die Minimalgrenze nicht berücksichtigt, denn die kann man mit einem Füllerstrich ja auch auf 1 kWp begrenzen.