In dem Thread "Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur", der sich hier http://www.photovoltaikforum.c…esnetzagentu-t109604.html findet, wird der Leitfaden der Bundesnetzagentur vorgestellt; das ist also (noch) kein Gesetz, gibt aber wieder, wie man sich das vorstellt. Der Leitfaden selbst findet sich hier: https://www.clearingstelle-eeg…igenversorgung_151016.pdf
Zitat von Bundesnetzagentur auf Seite 45Wie auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung betont, sollen nach dem Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung nur Eigenversorger mit „völlig autarken Stromerzeugungsanlagen“ als Inselanlagen von der EEG-Umlage befreit sein. Das negative Tatbestandsmerkmal, dass die Person des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen sein darf, setzt im Kern voraus, dass der Eigenversorger weder zusätzlichen Strom aus dem Netz beziehen oder überschüssigen Strom in das Netz einspeisen kann. Die technische Möglichkeit zum Strombezug aus bzw. zur Stromeinspeisung in das Netz muss bereits ausgeschlossen sein unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wieder herstellen können, reicht daher nicht aus, um die Voraussetzungen einer Inselanlage zu erfüllen. Im idealtypischen Fall einer Almhütte mit Stromerzeugungsanlage zur Eigenversorgung hat es niemals eine Verbindung zum Netz gegeben. Sofern es jedoch in anderen Fällen eine Verbindung gab, muss diese
technisch und rechtlich dauerhaft, ohne einseitige Wiederherstellungsmöglichkeit gekappt sein, um den Anschluss des Eigenversorgers im Sinne von §61 Abs.2 Nr.2 EEG zu beseitigen. Bestehende Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse müssen folglich gekündigt bzw. beendigt und der ehemalige Anschluss vom Netzbetreiber technisch dauerhaft gesperrt werden.
Das bedeutet, dass Halbinseln, egal welcher Art, als illegal angesehen werden sollen. Das ist exakt das, was gerade in Spanien Gesetz geworden ist und ich frage mich ernsthaft, wer da von wem abgeschrieben hat.
Um in dem Bild mit den Äpfeln zu bleiben (das hatten wir hier ja schon öfter). Bisher war es erlaubt, Apfelbäume im eigenen Garten zu haben, die Äpfel auch zu pflücken und zu essen. Ohne jede Beschränkung! Man durfte auch auf den Markt oder in einen Lebensmittelladen gehen und weitere Äpfel kaufen. Nur wenn man die eigenen Äpfel verkaufte, dann musste man Steuern zahlen. Soweit so gut, wurde hier im Forum ja schon oft genug durchgekaut. Jetzt heißt es: Wenn du von deinem Recht Gebrauch machst, auch nur einen Apfelbaum in deinem Garten zu haben, dann darfst du nie wieder irgendwo einen Apfel kaufen, bis du den Baum umgehackt hast!
Da versucht unsere Regierung anscheinend, unsere Verfassung zu Gunsten von RWE und Co auszuhebeln
Ich bin jetzt nur noch gespannt, in welcher Form das ins Strafrecht eingearbeitet wird