Eon hat per Funksignal meine Solaranlage (mit Funkrundsteuerempfänger) in diesem Jahr 3 x vom Netz genommen und nicht wieder zugeschaltet bis ich es jeweils mehr oder weniger durch Zufall bemerkt habe. Nun behauptet Eon, mein Rundsteuerempfänger sei wohl nicht o.k., sie hätten das Zuschaltsignal gegeben.
M.E. kann das aber nicht sein, da der Empfänger ja das Anschaltsignal sehr wohl empfangen und umgesetzt hat, und der Elektriker ohne Reparatur des Gerätes manuell die Anlage wieder ans Netz nehmen konnte. Ich habe erhebliche Einnahmeverluste erlitten dadurch.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit Funkrundsteuergeräten aus?
Abschaltung Solaranlage, keine Wider-Zuschaltung durch Eon
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Eon hat per Funksignal meine Solaranlage (mit Funkrundsteuerempfänger) in diesem Jahr 3 x vom Netz genommen und nicht wieder zugeschaltet bis ich es jeweils mehr oder weniger durch Zufall bemerkt habe. Nun behauptet Eon, mein Rundsteuerempfänger sei wohl nicht o.k., sie hätten das Zuschaltsignal gegeben.
M.E. kann das aber nicht sein, da der Empfänger ja das Anschaltsignal sehr wohl empfangen und umgesetzt hat, und der Elektriker ohne Reparatur des Gerätes manuell die Anlage wieder ans Netz nehmen konnte. Ich habe erhebliche Einnahmeverluste erlitten dadurch.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit Funkrundsteuergeräten aus? -
Frechheit. Häng doch das Signal einfach ab ;-). Kannst Du das Signal nicht irgendwie aufzeichnen? Ich würde bei so signalen schon davon ausgehen, dass da mal eines nicht durchkommt. Je nach Signalstärke und Einstellung vom WR.
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Hallo und herzlich willkommen im Forum.
Ich sag' jetzt mal was, was Dir absolut nicht gefallen wird: Wenn Du wirklich 191 kWp Anlagenkapazität hast, dann solltest Du wissen wie wichtig Anlagenüberwachung ist. Daher stellt sich mir die Frage, warum Du das nur "jeweils mehr oder weniger durch Zufall bemerkt" hast und nicht sofort. Daher wäre meine nächste Frage für wieviel Prozent des Schadens Du selber verantwortlich bist. Selbst mit einem billigen Logger hätte die hängende Anlage am Abend/am nächsten Morgen festgestellt werden können.
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Aber du schreibst doch " Wider - Zuschaltung" - da schalten die doch nicht wieder zu.....
Alter Germanistenspaß.....
Das Blöde daran ist, dass du dafür selbst verantwortlich bist. Dummerweise ja auch für das Abschalten. Wenn die Anlage nämlich nicht abschaltet bist du auch dran.... Also wie Dringi schreibt - Überwachung rein und sms oder emailfunktion dran - schon weisst du Bescheid..... Und den RStE würde ich mal vor Ort prüfen.... Die Jungs haben da einen Koffer.... mit dem geht das.
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Zitat von marhoebs
Eon hat per Funksignal meine Solaranlage (mit Funkrundsteuerempfänger) in diesem Jahr 3 x vom Netz genommen und nicht wieder zugeschaltet bis ich es jeweils mehr oder weniger durch Zufall bemerkt habe. Nun behauptet Eon, mein Rundsteuerempfänger sei wohl nicht o.k., sie hätten das Zuschaltsignal gegeben.
Ob ein Zuschaltsignal gesendet wurde, kannst du vermutlich am Schnellsten und Einfachsten durch Kommunikation mit anderen, in der Nähe befindlichen PV-Betreibern mit Anlagen > 100 kWp, erfahren (der VNB wird dir bestimmt auch sagen können, wer noch alles abgeschaltet wurde). Hatten die das gleiche Problem?Ansonsten sind die Absätze 2+3 der § 14 EEG 2014 sehr interessant:
Zitat§ 14 Einspeisemanagement
(1) Netzbetreiber dürfen unbeschadet ihrer Pflicht nach § 12 ausnahmsweise an ihr Netz unmittelbar oder mittelbar angeschlossene Anlagen und KWK-Anlagen, die mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a ausgestattet sind, regeln, soweit
1. andernfalls im jeweiligen Netzbereich einschließlich des vorgelagerten Netzes ein Netzengpass entstünde,
2. der Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas und Kraft-Wärme-Kopplung gewahrt wird, soweit nicht sonstige Stromerzeuger am Netz bleiben müssen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und
3. sie die verfügbaren Daten über die Ist-Einspeisung in der jeweiligen Netzregion abgerufen haben.
Bei der Regelung der Anlagen nach Satz 1 sind Anlagen im Sinne des § 9 Absatz 2 erst nachrangig gegenüber den übrigen Anlagen zu regeln. Im Übrigen müssen die Netzbetreiber sicherstellen, dass insgesamt die größtmögliche Strommenge aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung abgenommen wird.(2) Netzbetreiber müssen Betreiber von Anlagen nach § 9 Absatz 1 spätestens am Vortag, ansonsten unverzüglich über den zu erwartenden Zeitpunkt, den Umfang und die Dauer der Regelung unterrichten, sofern die Durchführung der Maßnahme vorhersehbar ist.
(3) Netzbetreiber müssen die von Maßnahmen nach Absatz 1 Betroffenen unverzüglich über die tatsächlichen Zeitpunkte, den jeweiligen Umfang, die Dauer und die Gründe der Regelung unterrichten und auf Verlangen innerhalb von vier Wochen Nachweise über die Erforderlichkeit der Maßnahme vorlegen. Die Nachweise müssen eine sachkundige dritte Person in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen die Erforderlichkeit der Maßnahme vollständig nachvollziehen zu können; zu
diesem Zweck sind im Fall eines Verlangens nach Satz 1 letzter Halbsatz insbesondere die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erhobenen Daten vorzulegen. Die Netzbetreiber können abweichend von Satz 1 Betreiber von Anlagen nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 nur einmal jährlich über die Maßnahmen nach Absatz 1 unterrichten, solange die Gesamtdauer dieser Maßnahmen 15 Stunden pro Anlage im Kalenderjahr nicht überschritten hat; diese Unterrichtung muss bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen. § 13 Absatz 5 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes bleibt unberührt. -
Ich glaube aber, dass das Problem eher die Zuschaltung und die Regelung an sich ist - nicht die Zulässigkeit...
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Fordere doch bei der E.On einen Nachweis über das gesendete Zuschaltsignal an.
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So dreht man sich nur im Kreis Leute.
Ich würde dem EON Fritzen sagen, dass er bitte mit seinem Köfferchen bei der Anlage zu erscheinen hat.
Dann soll er mal schön den Abregelbefehl in den verschiedenen Stufen durchgehen und die Anlage dann wieder hochregeln.Da kann man schön danebenstehen und zuschauen. Wenns dann nicht klappt hat man was in der Hand - oder auch nicht.
Wenns nicht klappt mit Hochregeln kann man schauen worans liegt. Wenn der RStE einen Schaden hat kann man den ja tauschen....
Bevor man rummault - Fakten prüfen ! Dann maulen..... -
Hallo,
hier wurde ja schon geschrieben dass ab einer bestimmten Anlagegröße der Betreiber unbedingt und zeitnah mitbekommen sollte wann sein Netz weg ist oder die Anlage vom Netz über RSE getrennt wird und selbstverständlich ist danach erhöhte Aufmerksamkeit des Betreibers wegen der Wiederzuschaltung angesagt.
Dass mit einem Datenlogger der ab einer bestimmten Anlagengröße wohl unabdingbar ist und dann beispielsweise Emails oder SMS versendet zu organisieren ist doch auch kein Problem ?
Viel mehr muss man dazu hier auch nicht mehr schreiben.Viele Grüße:
Klaus
editiert:
Ich denke schon dass man den Netzbetreiber um Unterstützung bei der Fehlereingrenzung bitten kann und darum die Anlage mal versuchsweise vom Netz weg und wieder ans Netz zu schalten.