PV - Verbot mit Städtischer Satzung auch außerhalb des Geltungsbereiches.
Weshalb wird den dann überhaupt ein Geltungsbereich festgelegt wenn man dann der Willkür die Verwaltung ausgesetzt ist.
Ich habe keine Ahnung ob die Stadt Herzogenaurach bereits etwas von Rechtssicherheit gehört hat.
Man kann ja auch nicht sagen wenn z.B. das Grundstück neben den Baugebiet mit Bebauungsplan liegt, erstreckt sich der Bebauungsplan auf die Nachbergrundstücke und die dürfen auch bebaut werden.
http://www.infranken.de/region…r-vom-Dach;art215,1266498
„Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind zulässig, wenn sie sich in der Dachfläche befinden und von öffentlichen Verkehrsflächen nicht sichtbar sind.“
Gruß
Werner