Hallo zusammen,
ich habe meine Anlage über einen eigenen geeichten Wechselstromzähler an geschlossen, welcher den Gesamtertrag erfasst. Am Hausanschluss ist dann noch ein Zweirichtungszähler vom VNB. IBN war im 09/2010. Nun will der VNB nachträglich wegen angeblichen Änderungen durch die neue EichV einen Eichnachweis, ansonsten können er über den Zähler nicht abrechnen. -> Komisch für einen Zähler der aufgrund seiner Stempels bei der IBN und in den Folgejahren ja als würdig betrachtet wurde. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und ggf. Tipps wie damit umzugehen ist? Ich habe mal das Eichamt um Stellungnahme gebeten, mal sehen was die dazu sagen. Ich kann das in EIchV / oder EIchG so jedenfalls nicht nachvollziehen.#
sonnige Grüße
flo