Hallo,
mein VNB ist die Westfalen Weser Netz GmbH und mein Grundversorger die E.ON Energie Deutschland.
Bis Mai 2014 hatte ich einen Doppeltarifzähler (HT/NT). Dieser wurde im Zuge einer Erweiterung der PV Anlage mit Eigenverbrauch auf einen Zweirichtungszähler (nur HT) entfernt, somit fiel der NT weg.
Im Juni 2014 kündigte ich meinen Sondervertrag HT/NT mit E.ON und beauftragte die Firma Vattenfall als neuen Stromversorger.
Die Firma Vattenfall gab an, Sie könne mich nicht versorgen, da ich ja noch NT hätte, nach zig maligem hin- und her teilten Sie mit, Westfalen Weser würde sagen HT/NT und Sie können mich demnach nicht beliefern.
Ich fiel dann in die E.ON Grundversorgung und beauftragte die Firma BEV (da ja der Vertrag mit Vattenfall nicht zustande kam) mich mit Strom zu versorgen. Ich bekam auch eine Bestätigung, allerdings danach zig Telefonate aus deren Call Centern mit der gleichen Problematik HT/NT - also weiter E.ON Grundversorgung bis Ende 2014.
Dann schickte mir E.ON zig falsche Abrechnungen, ich hatte aber meine Einzugsermächtigung entzogen und zahlte Ende 2014 meine kw/h und Grundgebühr so wie diese angefallen waren - Punkt.
Im Mai 2015 teilte mir die BEV mit, ich wäre von denen mit Strom vom 01.07.14 - 04.08.14 versorgt worden und es wären 300 kw/h angefallen - Zählerstand 01.07.14 und 04.08.14 wurden mir mitgeteilt.
Daraufhin teilte ich der BEV mit, dass die genannten Zählerstände falsch sind und ich diese selbst am 31.12.2014 noch nicht erreicht hatte (die hatten sich wohl Verbräuche aus der alten HT/NT Zeit geholt).
Ich teilte das auch so mit.
Dann meldete sich die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen und forderte noch zusätzlich 160 Euro ein. Ich teilte denen mit, was ich auch der Firma BEV mitgeteilt hatte, dass ich bereits alles mit E.ON abgerechnet habe und die Zählerstände falsch wären, im übrigen hätte die BEV derzeit mitgeteilt, mich nicht mit Strom versorgen zu könnnen.
Nun erhalte ich wieder Antwort von Kanzleit Stapf, ich solle mal die Zählerstände vom 01.07.14 - 04.08.14 mitteilen, damit die BEV eine Abrechnung erstellen kann - ich wäre dort in der Versorgung gewesen.
Ich gehe davon aus, ich hatte derzeit die E.ON Endabrechnung um Summe X gekürzt, da hat sich E.ON gedacht, das holen wir uns von der BEV - jedoch habe ich bei BEV nichts gekündigt, da die ja nicht liefern konnten und Zählerstände von vor über einem Jahr kann ich mir nicht aus der Tasche ziehen.
Was tun - aussitzen?
Gruss
Mike