Kurze Frage:
Wenn eine PV-Anlage nicht ins Netz einspeist (entsprechende Technik vorrausgesetzt..), ist sie dann von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit? Muss eine derartige Anlage der BNA gemeldet werden?
Die Anlage soll ausschliesslich den Stromverbrauch des Gebäudenutzers senken. Der Stromverbraucher hängt nach wie vor am Netz.
EEG / "Inselanlage"
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Dank Herrn Gabriel sind Inseln seit 1.8.2015 nicht mehr unerfasst vom EEg.
Inseln müssen angemeldet und über 10 MWh fällt EEG-Umlage an. Drunter nicht, sollte also für private zwecke reichen.Aber: wo kein Kläger....
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Zitat von doppeldecker1678
Dank Herrn Gabriel sind Inseln seit 1.8.2015 nicht mehr unerfasst vom EEg.
Inseln müssen angemeldet und über 10 MWh fällt EEG-Umlage an. Drunter nicht, sollte also für private zwecke reichen.Aber: wo kein Kläger....
möglicherweise interessant, aber kein Bezug zur Frage des TS.
Denn:Zitat von MatschiDer Stromverbraucher hängt nach wie vor am Netz.
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Zum hundertsten Male:
Das hier steht auf der Seite der Bundesnetzagentur zur Meldepflicht von PV-Anlagen:
Von der Meldepflicht umfasste Photovoltaikanlagen:
Der Bundesnetzagentur müssen neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen gemeldet werden, unabhängig davon, ob für sie eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden soll.Das würde bedeuten, dass jede Solartaschenlampe und jeder Solartaschenrechner angemeldet werden müsste!!!!! Damit das nicht passiert, heißt es in der Anlagenregisterverordnung:
§ 3 Registrierung von Anlagen
(1) Anlagenbetreiber müssen Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 registrieren lassen. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn für den in der Anlage erzeugten Strom dem Grunde nach kein Anspruch nach § 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besteht. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Anlage nicht an ein Netz angeschlossen ist und der in der Anlage erzeugte Strom auch nicht mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz angeboten wird oder werden kann.Damit sind Inselanlagen nicht meldepflichtig. Hier wird keine Aussage zur Größe der Anlage getroffen.
Um es anschaulich zu machen: Das würde für ein auf der Insel Helgoland isoliertes Kombi-Kraftwerk PV+Wind für ein dort angesiedeltes stromintensives Unternehmen gelten, egal wieviel MW da installiert wären, solange es nicht ans Landnetz angeschlossen ist.Nun zur EEG-Umlage, das ist im EEG geregelt:
§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber können von Letztverbrauchern für die Eigenversorgung folgende Anteile der
EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 verlangen:es folgen die Berechnungsmodalitäten für die EEG-Umlage, dann kommt Absatz 2 .
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
1. soweit der Strom in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungsanlage zur Erzeugung von Strom im
technischen Sinne verbraucht wird (Kraftwerkseigenverbrauch),
2. wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,
3. wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den
Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch
nimmt, oder
4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt
erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt
ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des
Inbetriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.
Die Sätze 1-4 im Absatz 2 sind alternativ, nicht additiv zu verstehen.Satz 2 und 3 beinhalten keine Aussage zur Größe der Anlage,
Satz 2 gilt für die o.g. Anlage auf Helgoland, kein Netzanschluss, keine EEG-Umlage auch bei Megawatts
Satz 3 wäre gültig für die Anlage auf Helgoland, wenn sie ans Netz angeschlossen wäre, aber nur einspeisen und nicht beziehen könnte, für die Einspeisung aber nichts verlangen würde. Allerdings müsste in diesem Falle die Anlage bei der BNA gemeldet werden.
Satz4 gilt für die hier im Thread diskutierten Kleinanlagen, hier geht es um die EEG-Umlagepflicht für selbstverbrauchten Strom aus Kleinanlagen, die sehr wohl ans Netz angeschlossen sein können, sowohl als Verbraucher wie auch als Einspeiser. Als Einspeiser müssen sie aber gemeldet werden, als reine Verbraucher nicht.Alles klar???
Solar-User
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Hallo, hier noch eine Ergänzung zur Ausführung von Solar-User:
Inselanlagen werden vom § 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger nicht erfasst, da Inselanlagen nicht unter das EEG-Gesetz fallen, sonst verständliche und ausführliche Erklärung Solar-User
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ob das EEG für Inselanlagen gilt oder nicht, ist hier sch...egal
weil es hier keine Inselanlage gibt -
Zitat von jodl
ob das EEG für Inselanlagen gilt oder nicht, ist hier sch...egal
weil es hier keine Inselanlage gibttia, da bin ich anderer Meinung..... zum Glück Forumsgedanke.... bitte emotionsloser Austausch von Meinungen und Anregungen.
Zentrale Frage:
Wann ist eine Anlage eine Inselanlage, wann eine Halbinsel und wann eine "Nicht-Insel"
einmal aus der technischen Sicht....
einmal aus Sicht des EEG-Gesetzes
Hier schon mal vorab die WIKI Definition einer Insel:
Inselanlagen, netzunabhängige, autarke, Inselsysteme oder Off-grid-Systeme sind festinstallierte oder mobile Anlagen, Geräte zur Stromversorgung, die ohne Anschluss an ein landesweites öffentliches Stromnetz realisiert werden. Sie werden dort eingesetzt, wo der Anschluss an das Stromnetz nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Ihr Betrieb wird Inselbetrieb genannt. Kleinere Stromnetze, welche aus einem oder einigen wenigen Elektrizitätswerken bestehen und die im Umfang größer sind, werden als Inselnetz bezeichnet.
Obwohl sich jede Anlage, die für sich alleine mit Energie gespeist wird, im Inselbetrieb befindet, verwendet man diesen Begriff nicht beim Bordnetz von Verkehrsmitteln. Bei diesen kann aber, ebenso wie bei Anlagen mit Netzanschluss, zeitweise Inselbetrieb auftreten, wenn eine Hilfsenergiequelle für längeren Stillstand für einen längeren Stromausfall vorhanden ist.
Hab die interessanten Passagen mal fett gekennzeichnet
Solte es da einen Thread geben, bei welche die Frage schon beantwortet wurde, bitte hier Link setzen.
Sonst sonnige Grüße und schönes Wochenende