Vorweg: die Anlagengrösse ist 0,25kWp, also nichts ernsthaftes.
Ich möchte die og Anlage bei mir Betreiben.
Geplant ist eine 100% Eigenverbrauchslösung zur Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz.
Aber alles Offiziell angemeldet.
Momentaner Stand ist, das der Netzbetreiber offensichtlich auf einem Anschluss durch einen eigetragenen Betrieb besteht.
Per Ausbildung bin ich aber (unter anderem) Elektrofachkraft mit der letzten Unterweisung im Sommer. Reicht das nicht nach EU-Recht als Fachkundenachweis??? Auf welchem Gesetz stützt er die Fachbetriebspflicht?
Ausserdem besteht der Netzbetreiber auf einem Wechsel des jetzigen Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler, obwohl ich ausdrücklich auf eine Vergütung nach EEg verzichtet habe.
Welches Recht hat er dazu? (schon aus der Anlagengrösse ergibt sich, das es nahezu unmöglich ist, das eingespeisst wird.
Ich weiss, das sich die Anlage nie rechnen wird.
Mir geht es mehr um die prinzipielle Machbarkeit von legalen Micro/Guerilla-PV Anlagen.
Danke für eine sachliche Disskusion.
Jens