Hallo!
Ich habe ein PV Aufdachanlage, die vor 3 Jahren angeschafft wurde. Die Anlage kostete seinerzeit 10.000 €, läuft als Gewerbe auf meinen Namen und der Strom wird ins Netz eingespeist. Jetzt steht die Scheidung mit meiner Frau bevor und wir lebten in einer Zugewinngemeinschaft. Meines Wissens wird die PV-Anlage als Unternehmen bewertet und meine Frage ist, nach welcher Methode diese Anlage bewertet werden wird?
Würde mich über Antworten sehr freuen!
Gruß
Roland
Bewertung PV-Anlage bei Scheidung
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Hallo Roland,
und willkommen im Forum (auch wenn der Grund deiner Anfrage nicht so erfreulich ist).
Halbwegs oben rechts auf dieser Seite findest du einen Button "Downloads", dann "Finanzen" und dann die Excel-Datei "PV-Zeitwert".
Wenn du damit nicht klarkommst, schick mir ne PN. -
Es gibt unzählige Methoden der Unternehmensbewertung.
Keine davon hat den Anspruch, die einzig richtige zu sein.
Die Richter nehmen oftmals Mittelwerte aus verschiedenen Verfahren. Das macht es am Ende auch nicht besser.
Dessen sind sich die Richter bewusst.... und treffen dann ergebnisorientierte Entscheidungen.Das schöne (oder schlimme) an PV ist, dass diese typischen Denkmuster nicht wirklich passen.
Ähnlich wie beim Teilwert der Sachentnahme, denkt niemand dabei an die Besonderheiten von PV-Strom.
Da werden dann auf komplexeste Weise Probleme gelöst - die bei PV gar nicht bestehen.
Wachstum, Marktentwicklung, Entwicklung der Positionierung im Markt..... ehrlich gesagt juckt das niemanden, bei einer PV mit 4 kWp auf dem eigenen Hausdach.Das was sonst als besonders kompliziert und fehleranfällig gilt..... das DCF-Verfahren (Discounted Cashflow) scheint mir noch am zielführendsten zu sein. Dabei werden alle erwarteten zahlungsströme zu einem Zinssatz abgezinst, den ein Dritter als angemessene Verzinsung beanspruchen würde.
Bei dem Verfahren bleiben eigentlich nur der Zeitpunkt der Anschaffung eines neuen Wechselrichters und der ewige Streit um den Zinssatz als unklare Größen. Das kreigt man aber in den Griff.Alternativ: Ertragswertverfahren. Das löst dann aber schon die Problem des "zu erwartenden Gewinns"... die es bei PV nicht gibt. Deine Absatzmärkte können Dir ja nicht wegbrechen; Deine Beschaffungsmärkte auch nicht. Selbst der Facharbeitermangel wird Dich nicht schröpfen.
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Zitat von EB1970
Hallo!
Ich habe ein PV Aufdachanlage, die vor 3 Jahren angeschafft wurde. Die Anlage kostete seinerzeit 10.000 €, läuft als Gewerbe auf meinen Namen und der Strom wird ins Netz eingespeist. Jetzt steht die Scheidung mit meiner Frau bevor und wir lebten in einer Zugewinngemeinschaft. Meines Wissens wird die PV-Anlage als Unternehmen bewertet und meine Frage ist, nach welcher Methode diese Anlage bewertet werden wird?
Würde mich über Antworten sehr freuen!
Gruß
RolandSofern die Anlage seinerzeit zu 100% fremdfinanziert wurde mache, dir die Arbeit einfach und setze als Bewertung zum Stichtag Anlagenwert abzüglich Verbindlichkeiten Null an.
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oh.. warum dann nicht gleich -10.000; dann kriegt er noch was raus....
Im Ernst: Vielleicht ist die holde Ex ja doof genug - die Anwältin aber garantiert nicht. Die rechnet Dir in "üblichen Denkmustern" ganz was anderes raus.
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Ist der Erlös aus dem Verkauf des Gewandes umsatzsteuerpflichtig?
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Das ist eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen, § 1 Abs. 1 a UStG.
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Zitat von Bento
Hallo Roland,
und willkommen im Forum (auch wenn der Grund deiner Anfrage nicht so erfreulich ist).
Halbwegs oben rechts auf dieser Seite findest du einen Button "Downloads", dann "Finanzen" und dann die Excel-Datei "PV-Zeitwert".
Wenn du damit nicht klarkommst, schick mir ne PN.Besten Dank. Hab mir die Tabelle mal runter geladen. Sehr hilfreich!