Hallo,
Eine Bekannte von mir würde sich gerne auch eine Solaranlage aufs Dach bauen. Jedoch hat sie das Problem das der Bauträger keine Genehmigung dafür gibt, somit keine Haftung bei Schäden übernimmt. Es ist ein 10-15 Jahre altes Reihenhaus mit Flachem Metalldach. Sie hat daraufhin natürlich Angst das sie dann Schäden am Dach bekommt auf denen sie dann sitzen bleibt.
Trotzdem machen? Eure Meinung dazu.
PV trotz Nichtgenemigung des Bauträger?
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Für was würde er denn nach 10-15 Jahren haften??
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Insgesamt fehlt wie meist: DATEN, BILDER USW.
Beim Metalldach gibt es ZIG Versionen. Sehr wahrscheinlich hast schon eine "bebaubare" Version.
Meist hat es was mit der Befestigung des Bleches an Sich zu tun.
(Sog ist da das limitierende Element)Und ich denke auch: Nach 10 Jahren ist der Bauträger doch sowieso weit raus.
Schäden durch den Monteur z.B. sind ja sowieso Verursacherbezogen. -
Schreibt ihr denn der Bauträger auch vor, welche Blumen Sie in Ihren Garten pflanzen darf ?
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Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen den Bautraeger zu fragen, obwohl das Haus erst acht Jahre alt war.
Ignorieren!
Wenn der beauftragte Solarteur das Dach fuer PV-geeignet haelt haftet er auch fuer evtl. Schaeden, die durch seine Montage entstehen... -
Zitat von kassiopeia
Wenn der beauftragte Solarteur das Dach fuer PV-geeignet haelt haftet er auch fuer evtl. Schaeden, die durch seine Montage entstehen...
Ausser wenn er, wie jeder vorsichtige Solateur, bei seinem Metier bleibt und ins Angebot schreibt, dass die Dachstatik bauseits zu prüfen ist. Wenn das Dach dann den Sogkräften nicht standhält, und die Anlage komplett mit Blech wegfliegt, hat man halt doch als Kunde ein Problem.Gruß
Jochen -
Klar, wenn der Solarteur seine Haftung rechtsgueltig einschraenkt.
In dem Fall sollte man sich einen Solarteur suchen, der sich mit Dachstatik auskennt (z.b. weil er auch Dachdeckerarbeiten anbietet) und diese Einschraenkung nicht macht. -
Besonders viele Daten kann ich leider nicht nennen. Da es ja auch das Haus einer Bekannten ist und nicht meins ist. Der Bauträger hat insofern was damit zu tun das er wahrscheinlich in Haftung tritt. Da es ein Flaches Dach ist mit einer leichten schräge müsste das ganze aufgeständert werden.
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Zitat von kassiopeia
Klar, wenn der Solarteur seine Haftung rechtsgueltig einschraenkt.
In dem Fall sollte man sich einen Solarteur suchen, der sich mit Dachstatik auskennt (z.b. weil er auch Dachdeckerarbeiten anbietet) und diese Einschraenkung nicht macht.
Auch ein Dachdecker wird sich nicht die Haftung für die Statik eines bestehenden Blechdaches ans Bein binden. Der weiß ja noch nichtmal wieviele Haften da tatsächlich verbaut sind, und kann es ohne Demontage auch nicht rausfinden. Der einzige, der da tatsächlich Haftung übernehmen kann ist ein entwprechend ausgebildeter Statiker. Und der wird sich wegen der Basisinformation auch absichern (der kann nämlich auch nicht unters Blech schauen, um zu sehen was da wirklich drunter steckt).Gruß
Jochen -
Zitat von kassiopeia
In dem Fall sollte man sich einen Solarteur suchen, der sich mit Dachstatik auskennt (z.b. weil er auch Dachdeckerarbeiten anbietet) und diese Einschraenkung nicht macht.
da wird man lange suchen können
daß einer "auch Dachdeckerarbeiten anbietet" heißt noch lange nicht, daß er diese fachgerecht ausführen kann, und mit der Statik des Dachs haben Dachdeckerarbeiten auch nichts zu tun.
für Fragen zur Statik besser einen Zimmerermeister fragen, oder einen Bautechniker / Statiker