Hallo zusammen,
eventuell für den ein oder anderen interessant.
Ob bei Schaden oder vor allem bei Auswahl seiner Versicherungsgesellschaft.
Einer Unserer Kunden hat faktisch sicher festgestellten Überspannungsschaden bekommen.
Ausfall von zwei SMC 10.000 er Klasse.
Kurze Telefonate und mailverkehr mit dem Maklerbüro durch Endkunden.
Angebot unsererseits entweder Austauschgerät von SMA oder aber
Neugerät mit wieder 5 Jahren Garantie für rd. 100 Euro mehr und daher dann Neugerät genommen.
Telefonische Freigabe durch Maklerbüro für Austauschgerät erteilt; Kunde übernimmt die Mehrkosten.
Nach über 10 Wochen in der Hauptsaison !!! meldet sich die bay. Versicherungskammer zu Wort
(Vorher keine Aussage):
Die Geräte sollen zur Reparatur an eine Firma ENS gesendet werden, kostet weniger.
Da natürlich schon längst wieder In Betrieb (Hey wir hatten Juni/Juli !) heißt es nun:
Es wird nur die Reparatur vergütet; auf dem Differenzbetrag zum Austausch (SMA) bleibt der Kunde sitzen.
(Alleine die Wartezeit und die Ausfallentschädigung würden teurer sein als die Differenz !!! )
Aber Ausfall war ja nicht so lange, da Ersatz organisiert wurde....
DIES ALS WARNUNG FÜR ALLE die meinen im Sinne der Schadensminderungspflicht
( die ja jeder Kunde hat ) vorsorglich oder nach telefonischer Freigabe tätig zu werden.