Ich überlege gerade zusätzlich zu unserer bereits vorhandenen PV Anlage aus 2008 (logischerweise Volleinspeisung) noch eine zweite Anlage für den Eigenverbrauch zu installieren. Der Zähler der alten PV Anlage hängt auch komplett eigenständig in einem eigenen Zählerkasten direkt hinter dem Hausanschluss, ist also nicht mit dem normalen Zählerkasten verbunden.
Jetzt ist mir aber das Thema Abrechnung für die neue Anlage in unserem Fall nicht so ganz klar.
Was wir derzeit haben:
2 Zähler von den Stadtwerken, der erste für die fremdvermietete Wohnung, der andere für unsere Familie. Das Haus gehört einer WEG (bestehend aus meinem Vater und mir). Mir gehört die Wohnung in der ich selbst lebe und 2 Büroräume, meinem Vater die beiden anderen Wohnungen. Der Strom der fremdvermieteten Wohnung wird wie gesagt über eigenen Zähler direkt beim Energieversorger bezogen und das soll auch so bleiben. Den Strom der neuen PV Anlage wollen wir für uns selbst, die Wohnung der Eltern und für die eigene Firma (das sind die 2 Büroräume) nutzen. Für die interne Abrechnung hinter dem Zähler der Stadtwerke haben wir auch jetzt schon Unterzähler sitzen.
Zukunft:
Der Zähler der Stadtwerke müsste gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden und ein zusätzlicher Zähler würde installiert werden, der den erzeugten Strom der neuen PV Anlage erfasst. Über die Differenz zwischen dem "PV Zähler" und der Einspeisemenge am Stadtwerkezähler würde man dann erkennen, wieviel Prozent des PV Stroms zeitgleich zur Erzeugung von uns selbst genutzt werden, aber ich könnte nicht erkennen, wo genau sie genutzt werden. Man würde die hier ermittelten Prozent des zeitgleichen Verbrauchs aber als Basis nehmen und davon ausgehen, dass das einfach für alle Parteien gilt.
Beispiel:
Erzeugung durch PV: 5000kWh
Einspeisung: 2500kWh
Verbrauch Wohnung 1 3000kWh davon 50% also 1500kWh aus PV (ich)
Verbrauch Wohnung 2 2000kWh davon 50% also 1000kWh aus PV (Eltern)
Verbrauch Büro 2000kWh davon 50% also 1000kWh aus PV (eigene Firma)
Man würde also jetzt davon ausgehen, dass einfach bei allen die Hälfte aus dem zeitgleichen Verbrauch der PV Anlage stammt und die andere Hälfte zugekauft wird, oder?
So, als Eigenverbrauch gilt jetzt aber nur der Strom, den ich in meiner Wohnung verbrauche. Dafür muss ich 40% der EEG Umlage zahlen. Für den Verbrauch meiner Eltern und im Büro muss ich die volle EEG Umlage ansetzen. Wie berechnet sich nun der Preis, den ich meinen Eltern und der Firma dafür in Rechnung stellen muss?
Vielen Dank schon mal!