Hallo,
ich hatte mir im vergangenen Jahr ein gebrauchte PV-Anlage aus 2010 gekauft, die am Standort geblieben ist.
Es handelt sich um eine Volleinspeiseanlage mit einem betreibereigenen, elektronischen Zweirichtungszähler Elster AS1440. Ich hatte mich zwar etwas gewundert, warum "Zweirichtungszähler", aber da auch eine Elster-Fernauslesung angschlossen war, habe ich mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht.
Faktisch wird bei dem Zähler unter 1.8.1 die (Voll-)Einspeisung gemessen und unter 2.8.1 vermutlich der Strom, den die WR in den vergangenen 5 Jahren verbraucht haben. Von der Größenordnung her, könnte das zumindest passen. Da die Anlage unter 30 kWp ist, wird der Bezug aber nicht in Rechnung gestellt; es ergibt sich halt so wegen des Zweirichtungszählers.
Nun war offenbar ein Ableseadjudant des VNB zum Zwischenablesen da und hat den Wert unter 2.8.1 abgelesen; war natürlich nicht die Einspeiseenergie und wegen des unplausiblen Zählerstandes kam es zu einer Rückfrage des VNB. Ich habe dann darüber aufgeklärt, dass er nur die falsche Richtung abgelesen hat und ansonsten alles seine Ordnung hätte und dass ich denen ohnehin am Jahresende den abrechnungsrelevanten Zählerstand mitteilen würde.
Als Reaktion darauf kam heute die Aufforderung, einen Elektriker mit dem korrekten Anschluss des Zählers zu beauftragen, da "das Zählwerk 1.8.1 ist für den Bezugsstrom und 2.8.1 für die Einspeisemenge sei und andersherum eine zukünftige Abrechnung nicht möglich sei".
Ich bin mal gespannt auf euere Meinungen.