In einem aktuellem Schreiben des Bayrischen Finanzamts steht:
"nur im Umfang der (beabsichtigten) unternehmerischen Verwendung der Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt"
http://www.finanzamt.bayern.de…tovoltaik-KWK-Anlagen.pdf
Wer also 20 Prozent Eigenverbrauch hat muss darauf nicht nur monatlich USt zahlen sondern muss 20% der erstatteten Mehrwertsteuer wieder an das FA zahlen ?