so eine Höchstgrenze gibt es in D nicht
allerdings muß hier auch keine Anlage "teuer abgenommen" werden
Planung einer Low Budget-Anlage
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Zitat von jodl
Schwachsinn
Mein Stand des Wissens ist, dass es:
- erstens Vertragsbruch ist (man hat einen Vertrag über den Bezug elektrischer Leistung und das berechtigt im Allgemeinen nicht zum Einspeisen)
- zweitens Betrug ist, denn man erschleicht sich eine Dienstleistung (Nutzung des Netzes als Batterieersatz)
- drittens Steuerhinterziehung ist.
Dass man auch beschließen kann, das zu ignorieren, ist eine andere Frage. Ob es zu einer Anklage kommt, ist darüber hinaus auch unwahrscheinlich; allerdings wird der Netzbetreiber darauf bestehen, dass ein rücklaufgesperrter Zähler eingebaut wird und ein WR eingebaut wird, der den aktuellen Normen entspricht; und seine Argumenten wird er dadurch unterstreichen, dass er die Leitung kappt, bis alles den TABs entspricht.Falls du das anders siehst, dann wäre eine Begründung recht nett.