Hallo,
Umsatzsteuer, bitte im Thread nicht Einkommenssteuer oder ähnliches. Sollte ich Begriffe aus einem anderen Bereich als der USt verwenden weißt dies auf meine Unwissenheit nicht auf eine andere Steuerform hin.
Ich würde des weiteren erst mal blöd das Gesetz umsetzen, dh. keine Optimierung auch wenn ggf. vom BMF vorgeschlagen. Am Ende für die Frage auch nicht relevant.
Mein Stromvertrag läuft immer vom 1.9 bis zum 31.8. des Folgejahres, dh. ich habe für die USt immer zwei Preise welche ich Anteilig in meiner Umsatzsteuererklärung berücksichtige.
Die Grundgebühr teile ich dabei von beiden Verträgen auf die Monate auf, dies mache ich auch obwohl ich für den Vertrag vom 1.9 - 31.12 ggf. noch keine GG bezahlt habe. (Die Abschläge bzw. die Abschlagshöhe berücksichtige ich nicht)
Ich denke das passt, oder?
Kann ich mit Amazon Gutscheinen, Neukunden Zahlungen, Vermittler Kickback usw. genau so vorgehen?
Aktuell habe ich zB. einen Vertrag mit 99€ Grundgebühr, für den Vertragsabschluss bekomme ich 120€ Willkommensbonus wobei 80€ sofort und 40€ nach Ablauf eines Vertragsjahres bekomme. Vom Vermittler bekomme ich dann auch noch 10€ Kickback.
Für diesen Vertrag rechne ich nun
((99€ GG - 10€ Kickback - 120€ Bonus)/12Monate)*4Monate (Sept-Dez) / Gesamtbezug (Sept-Dez) + kWh Preis
Nächstes Jahr dann den Rest
((99€ GG - 10€ Kickback - 120€ Bonus)/12Monate)*8Monate (Jan-Aug) / Gesamtbezug (Jan-Aug) + kWh Preis
Und dann halt mit dem jeweiligem anderen Vertrag Anteilig und alles natürlich Netto.
Warum mache ich das?
Am 31.12. wenn ich meine USt machen muss kann ich einfach den Gesamtbezug noch nicht wissen.
Alternativ könnte ich den Schätzen und dann wenn ich mich verschätzt habe im Folgejahr korigieren. Das wäre sicher der richtigere Weg, wenn ich die Gesetze richtig interpretiere. Wobei mein Berechnungsansatz nicht falsch wäre, und das reicht ja schon.
Dem einen oder Anderen mag auch auffallen das ich durch kick back und Boni usw. eine Negativefixkostenbeitrag hab, deshalb würde ich mich auch lieber auf das Gesetz als auf den Vorschlag des BMF halten und nur den Bezugsstrom und nicht den Gesamtverbrauch ansetzen.