Ich hätte da mal eine Frage an das Forum
Nachdem ich folgende Konstellationen schon hinter mir habe:
- Unternehmen geht deutlich nach Errichtung & Bezahlung insolvent
- Unternehmen geht kurz nach der Errichtung und Bezahlung insolvent
- Unternehmen geht während noch ausstehender Arbeiten und noch ausstehender Teil-Bezahlung insolvent
Nun der neuste „Running Gag“:
- Unternehmen ist bei Auftragserteilung schon im Insolvenzverfahren und ich habe es nicht bemerkt.
Mir wurde weder vom Unternehmen gesagt, dass diese im Insolvenzverfahren sind (bei Auftragserteilung ca. 4 oder 5 Monate, aktuell im 9,5 Monat), noch war es auf deren HP oder so vermerkt, noch auf der AB oder Rechnung o.ä., noch hat mich der Insolvenzverwalter kontaktiert.
Ich habe diese Information heute nur noch 15 Minuten Suche durch Zufall entdeckt.
Zum 26.11.2014 steht folgender Vermerk des Insolvenzverwalters unter der Bekanntmachung:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Rechnung die ich bekommen habe, habe ich direkt von einem der geschäftsführenden Gesellschafter auf ganz normalen Firmenpapier und der Bitte um sofortige Zahlung auf das auf dem Firmenpapier angegebene Konto bekommen und nicht vom Insolvenzverwalter.
Ich habe nun folgende Frage an die Experten: Inwieweit kollidiert die direkte Zahlung auf das Firmenkonto auf „Anweisung“ des Geschäftsführers mit dem Verbot des Insolvenzverwalters?
Zusatzinfo: Es geht um ein Fenster und eine Fensterscheibe die ich als Privatperson geordert habe. Der Auftrag hat Null bezug zur PV-Anlage.