Hallo zusammen.
Ich betreibe meine PV seid Oktober 2012.
Ich habe Probleme mit dem Finanzamt bezüglich meiner EÜR und der darin aufgeführten USt Erstattung.
Betriebseinnahmen 2013
UST Erstattung aus Schlussrate XXX 459,48€
Einspeisevergütung aus 2012 16,40€
" " aus 2013 780,26€
Werte aus Sachentnahme 350,00€
Forderung des Lieferanten(EVU) - 82,74€
1.523,65€
Betriebsausgaben 2013
UST aus Schlussrate XXX 459,48€
UST aus Sachentnahme 55,92€
UST aus Einspeisevergütung 2012 2,62€
UST aus Einspeisevergütung 2013 124,58€
Messstellengebühr aus 2012 0,76€
Messstellengebühr aus 2013 9,71€
Versicherung 71,40€
sonstiges 824,57€
1.449,61€
Jahresüberschuß in 2013 74,61€
Mitteilung des Finanzamtes: Die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage betragen aufgrund der UST erstattung des Finazamtes in Höhe von 264,17€ insgesamt 1.787.82€
Die Ausgaben wurden um die UST aus Schlusszahlung und Sachentnahme in Höhe von insgesamt 515,40 € gekürzt.
Somit ergiebt sich ein Gewinn in Höhe von 854,18 €
Meine Frage: Was habe ich falsch gemacht?
2. Frage
Mein EVU hat mir Ende Januar 2015 die Abrechnung des Jahresverbrauches zugesannt und die Gutschrift Mitte Februar überwiesen.
Ich habe daher nur die gezahlten Abschläge bis einschl. 10. Jan. 2015 in die UST und EÜR verwendet.
Das Finanzamt bemängelt nun für 2014 das die 10 Tagesfrist von mir nicht berücksichtigt wurde und hat die Gutschrift für 2014 in die EÜR mit eingerechnet.
Ist das richtig?