Hallo,
ich habe für meine 10 KWp Anlage in 2014 für alle Monate die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht.
In 3 Monaten habe ich vom Finanzamt eine Erstattung bekommen, in den restlichen 9 Monaten hätte mir das Finanzamt laut Vorsteueranmeldung Geld vom Konto abbuchen müssen, hat es aber nur in 7 Monaten gemacht, 2 Monate hatte ich keine abbuchung!
Nun mache ich die Einkommensteuererklärung und muß da ja auch an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer angeben.
Gebe ich da jetzt die Zahlen an, die in der Voranmeldung standen, oder die tatsächlichen Abbuchungen von meinem Konto?
Wie gesagt es fehlen 2 Monate die vom Finanzamt nicht abgebucht wurden, habe es erst jetzt bemerkt.
Gruß
Kimmy
Umsatzsteuervoranmeldung
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Die einfach Antwort: Nur das, was tatsächlich gezahlt wurde.
Eine Ausnahme könnte vorliegen, wenn die Belastungen auf Deinem Konto noch im Lastschrifteinzugverfahren und nicht als SEPA-Core-Lastschrift erfolgen. (Bitte ggf. prüfen; und dann ggf. Hinweis. - sonst können wir uns das hier sparen.)
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Zitat von Kimmy
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Nun mache ich die Einkommensteuererklärung und muß da ja auch an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer angeben.
Gebe ich da jetzt die Zahlen an, die in der Voranmeldung standen, oder die tatsächlichen Abbuchungen von meinem Konto?
Wie gesagt es fehlen 2 Monate die vom Finanzamt nicht abgebucht wurden, habe es erst jetzt bemerkt.
...Da du von Einkommensteuererklärung sprichst, wird die EÜR gemeint sein? Nur die tatsächlichen Zahlungen, zw. dem 1.1.2014 0:00 Uhr und 31.12.2014 24:00. Plus 10-Tages-Regel.
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Mit Sepa oder Lastschrift muß ich mal nachsehen.
Bekomme ich jetzt vom Finanzamt einen auf den Deckel weil das in der EUR nicht auf Plus Minus Null rauskommt mit der gezahlten und der erstatteten Umsatzsteuer? Oder ist das egal? Sind glaube ich ca. 30 Euro. -
Ist das ganze vielleicht mit einer Einkommensteuerrückzahlung aus 2013 verrechnet worden?
Das war bei mit der Fall, dass die das von dem mir zu überweisenden Betrag für 2014 einen USt. Betrag von 2015abgezogen haben.
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Kein schlechter Einwand. (Denk ich nie dran)
Handlungsempfehlung: Kontoauszug bein Finanzkasse anfordern "über alle offenen Jahre aller offenen Steuerarten";
am besten telefonisch... und bei der Gelegenheit direkt bequatschen. Geht recht flott.
(Ist tatsäclich sehr ungewöhnlich, das im Zahlungsverkehr was schief läuft; wollte aber auch den Sachverhalt nicht anzweifeln.)Bei 30 Euro gibts wohl kaum einen auf den Deckel. Wenn noch zwei Nullen dran wären, könntest Du Dir sicher sein, dass man mal dezent zurückfragen würde, wie es dazu kommen kann.
wollte ich vorhin schon schreiben:
Der Titel des threads ist auch "geeignet, um den geneigten Leser nachhaltig in die Irre zu führen". -
Zitat
am besten telefonisch...
Das ich das noch erleben darf, du warst in der Vergangenheit ja immer strikt dagegen! :wink:
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nö. das hast Du falsch wahrgenommen.
Uhrzeit, Wetter, einfache Fakten kann man bei der FinVerwaltung durchaus telefonisch abfragen.
(Aber keine Silbe in Bewertungs- und Auslegungsfragen; kein Wort an Stellen, wo die Verwaltung im gebundenen oder gar freiem Ermessen ist).Hier bei uns ist die Finanzkasse komplett eigenständig.... da kann erst recht nix passieren.
Hab das auch nie anders geschrieben; lediglich kommt der Fall halt relativ selten vor.
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mal nur ne fragen nebenbei ohne erschlagen zu werden.
Warum wurde dir monatlichen bei der vorsteueranmeldungen immer geld abgebucht ? -
Zitat von italiano83
mal nur ne fragen nebenbei ohne erschlagen zu werden.
Warum wurde dir monatlichen bei der vorsteueranmeldungen immer geld abgebucht ?
Hallo, hier wird keiner erschlagen.
Ich weiß ja nicht wie Du das handhabst.
Aber im Jahr der IBN und dem folgenden Jahr ist monatlich eine UST-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats an das FA zu übermitteln. Sinnvollerweise ist die Abbuchungsgenehmigung der einfachste Weg diesen Betrag zu begleichen.
Für Details, einfach mal die Suchfunktion bemühen.
Sonnige Grüße