Ich weiß das hat nur im entfernsten Sinne mit PV zu tun,aber vielleicht antwortet mir trotzdem jemand aus der PV-Gemeinde?
Problem:Habe in ein ehem.landw.gebäude eine Wohnung eingebaut.1995 wurde von meiner verstorbenen Mutter über eine Steuerkanzlei eine steuerliche Betriebsaufgabe gemacht(Kosten über 4000 DM).Jetzt nach 20 Jahren soll ich nachweisen dass dies gemacht wurde,beim FA seien keinerlei Unterlagen darüber!Grundsätzlich machbar weil es die Kanzlei noch gibt.
Trotzdem widerstrebt mir das weil es nicht sein darf dass bei einer Finanzbehörde solche Vorgänge nicht mehr vorhanden oder auffindbar sind.Sowas muß eine Dauerakte sein und kann nicht im Schredder landen!Das könnte für mich ganz erhebliche finanzelle Auswirkungen haben! Wie soll ich mich verhalten?
MFG Wendelin
Abgrenzung Privat-/betriebsvermögen
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Hast Du denn keine Kopien von den eingereichten Unterlage oder von dem Schriftverkehr mit der Kanzlei ???
Aber die Kanzlei sollte doch bitte mal die Akte raus suchen. Wenn die was nicht oder falsch gemacht haben, sind die 30 Jahre haftbar (versteckter Mangel, die verjähren erst nach 30 Jahren). -
Doch habe ich und auch die Kanzlei gibt es noch.Ich frage mich was wäre wenn ich nichts mehr hätte und die Kanzlei es auch nicht mehr gäbe???Mich stört,dass ich liefern soll.Vielleicht sind die Damen und Herren auch einfach nur zu bequem richtig nachzusehen! Ich war über 37 Jahre bei einer Baurechtsbehörde und wenn wir von einem Gebäude auch keine oder nicht mehr eine Baugenehmigung gehabt hätten,hätten wir auch nicht zu dem Hausbesitzer sagen können,weisen sie uns mal nach,dass sie nicht illegal gebaut haben!
MFG Wendelin -
Das ist eben das Finanzamt. Dort hat der Gesetzgeber aus Eigennutz eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Steuerpflichtigen eingeführt. Die Behörde kann etwas behaupten und der Steuerpflichtige muss dann das Gegenteil beweisen, wenn es anders gewesen ist. Jeder Steuerpflichtiger ist grundsätzlich erst mal ein Steuerhinterzieher (die schlimmsten sitzen im Finanzamt selbst, denn die wissen wie es geht).
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Zitat von Wendelin
Doch habe ich und auch die Kanzlei gibt es noch.Ich frage mich was wäre wenn ich nichts mehr hätte und die Kanzlei es auch nicht mehr gäbe???Mich stört,dass ich liefern soll.Vielleicht sind die Damen und Herren auch einfach nur zu bequem richtig nachzusehen! Ich war über 37 Jahre bei einer Baurechtsbehörde und wenn wir von einem Gebäude auch keine oder nicht mehr eine Baugenehmigung gehabt hätten,hätten wir auch nicht zu dem Hausbesitzer sagen können,weisen sie uns mal nach,dass sie nicht illegal gebaut haben!
MFG WendelinHallo Wendelin
wenn du die Unterlagen von der Betriebsauflösung hast, oder dies durch die Kanzlei nachweisen kannst ist alles Paletti. Einreichen und fertig. Wenn nicht hast Du schlechte Karten und Du wirst wieder einen Aderlass machen müssen, so ist das nun mal mit dem Finanzamt. Keine Chance!
Sonnige Grüße
braunerbaer
braunerbaer