Hallo zusammen,
habe dieser Tage mein Steuerbescheid erhalten,dort hatte ich meinen DSL Anschluss hälftig als Betriebsausgaben geltend gemacht .
Nun teilte mir das Finanzamt mit, dass die Telefonkosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden da nicht glaubhaft nachgewiesen wurde ,dass diese Aufwendungen in der Höhe im Zusammenhang stehen.
Der Mitarbeiter beim FA.sagte das Telefon bzw.Anschlusskosten generell nicht als Betriebsausgaben anzusetzen wären.
Kann mir von Euch jemand einen Tipp geben wo man das eventuell nachlesen kann bevor ich widerspruch einlege.
Möchte mich da schon rechtlich absichern.
Danke schon mal im voraus.
Betriebsausgaben / PV Anlage /DSL-Anschluss
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Zitat von Osiris
Nun teilte mir das Finanzamt mit, dass die Telefonkosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden da nicht glaubhaft nachgewiesen wurde ,dass diese Aufwendungen in der Höhe im Zusammenhang stehen.
O.K., den Versuch wars wert. Aber jetzt will der Finanzbeamte sehen und du musst die Hosen runterlassen. Wenn du einen Verbindungsnachweis hast, ist ja alles im Lot. Ich befürchte allerdings, dass du selbst mit Verbindungsnachweis und "PV in 2014 errichtet" nicht auf 50% deiner Telefonkosten kommen wirst. Daher sehe ich maximal die Chance, einen geringeren Prozentsatz auszuhandeln, realistischerweise aber (wegen des Aufwandes) die Karten zu werfen.Grundsätzlich sind Telefonkosten natürlich absetzbar, man muss ohne Belege nur die Kirche im Dorf lassen.
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Ich setze pauschal 10% der Telefonkosten ab und hatte bisher keine Probleme. Anlagenüberwachung mittels Internet vorhanden.
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Hi,
ich hab pauschal 30€ angegeben. Das ging auch so durch.
Gruß -
5€ netto im Monat. Alles tutti
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zu hoch gezockt - und verloren.
Wenn Du einen Nachweis hättest.. hättest Du ihn ja wahrscheinlich schon vorgebracht. Ergo geh ich mal davon aus, da ist nix.
Jetzt ist es noch einen Anruf wert. Kein Nachweis da - aber unbestreitbar entstehen Kosten. Mal schauen ob sich was aushandeln lässt.
Viel mehr wird nicht gehen. Lohnt aber auch nicht. (Rechne mal, um was es geht...) -
Danke erst einmal für die schnellen Antworten,mir geht es nicht darum was ich vertelofoniert habe,sondern um die Monatliche Grundgebühr die ich für meinen Anschluss bezaheln muss,denn das FA verlangt ja von mir als Betreiber der PV Anlage das ich einen Internetanschluss haben muss um Umsatzsteuervoranmeldung usw.abgeben zu können.
Denn mir hat mal der Steuerberater gesagt, dass Alles was ich für den Betrieb meiner Anlage benötige auch geltend machen kann. Gut über die Höhe lässt sich nun Streiten,aber meine Software und Steuerseminar hat es ja auch anerkannt.
Gruß -
Richtig. Über die Höhe lässt sich streiten. Und genau das ist der Grund, warum Du - wenns jemand genau nimmt - keine Betriebsausgaben geltende machen kannst.
Richtig ist, dass alle Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind, grundsätzlich Betriebsausgaben sind.
Richtig ist allerdings auch, dass gemischt genutzte Aufwendungen nach §13 EStG gar nicht abgezogen werden dürfen.
Bis vor ein paar Jahren gab es hier den eisernen Grundsatz des "AufteilungsVERBOTES".Dies wurde vor wenigen Jahren vom BFH in Änderung langjähriger Rechtsprechung konkretisiert:
a) Gibt es einen OBJEKTIVEN Aufteilungsmaßstab, so müssen die Aufwendungen aufgteilt werden
b) Gibt es keinen objektiven Aufteilungsmaßstab, so dürfen sie nicht aufgeteilt werden.Was der Sachbearbeiter in der Praxis macht ("Berücksichtigung höherrangiger Veranlagungsziele", "Orientierung an Leistungskennzahlen") ist eigentlich das erste Paar Schuh; das hat aber hier nicht gepasst. (Deswegen: zu hoch gezockt.)
(Ich weiss, der Steuerberater hat darauf nur 1 Satz verwendet... ich brauch wieder 100 Worte. Das vom Berater war halbgar.)
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Ja, danke für die Antworten,dann weiß ich für das nächste mal Bescheid.
MfG -
Zitat von kpr
Richtig. Über die Höhe lässt sich streiten. Und genau das ist der Grund, warum Du - wenns jemand genau nimmt - keine Betriebsausgaben geltende machen kannst.
Richtig ist, dass alle Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind, grundsätzlich Betriebsausgaben sind.
Richtig ist allerdings auch, dass gemischt genutzte Aufwendungen nach §13 EStG gar nicht abgezogen werden dürfen.
Bis vor ein paar Jahren gab es hier den eisernen Grundsatz des "AufteilungsVERBOTES".Dies wurde vor wenigen Jahren vom BFH in Änderung langjähriger Rechtsprechung konkretisiert:
a) Gibt es einen OBJEKTIVEN Aufteilungsmaßstab, so müssen die Aufwendungen aufgteilt werden
b) Gibt es keinen objektiven Aufteilungsmaßstab, so dürfen sie nicht aufgeteilt werden.Was der Sachbearbeiter in der Praxis macht ("Berücksichtigung höherrangiger Veranlagungsziele", "Orientierung an Leistungskennzahlen") ist eigentlich das erste Paar Schuh; das hat aber hier nicht gepasst. (Deswegen: zu hoch gezockt.)
(Ich weiss, der Steuerberater hat darauf nur 1 Satz verwendet... ich brauch wieder 100 Worte. Das vom Berater war halbgar.)
Ich liebe Deine Ausführungen ... seit Jahren, immer gigantisch spitz formuliert ! Harald Schmidt des PV Forums
Seit 3 Tagen schwitze ich über einer Erklärung an den SB ... auch zu hoch gezockt, und er fängt an mit "sehen lassen".* 2 Rechner für den PV Betrieb im Anlagenverzeichnis
* Telefonkosten ca. 50 Euro/Monat ( 2 Handyverträge, ist ja ne GbR, mit 2 Anlagen... )Denke das sind so die Klassiker, die - sobald man auffällig wurde - genauer untersucht werden.
Jetzt meine Frage, was ist nun am Besten: halbgare Erklärungsversuche, wieso und warum diese Betriebsmittel OBJEKTIV fast ausschliesslich PV-unternehmerisch genutzt werden mit dem Risiko, das es trotzdem abgelehnt wird und man keine Lust auf 'ne Klage hat....oder - da ohnehin die Steuererklärung korrigiert werden muss - beide Posten bei der korrigierten Steuererklärung ohne großen Kommentar nur mit 50% Nutzung anzusetzen ? (mir war so als hätte ich mal von Dir gelesen, das dies als gängige Pauschalierung in der Veranlagung problemlos"er" durchgeht ?).
Und somit darauf hoffen das der Nachwuchs-Detektiv dann die Füße stillhält und sich denkt "prima, hab' ich doch nen Steuermehrertrag erreicht..."Oder - die PCs verteidigen, und die Telefonkosten "fallen" lassen ? PCs sind tendenziell besser zu verargumentieren als die Handyverträge für die robusten Outdoor-Handys, welche an den Wechselrichtern zum Zwecke der Datenübertragung angeschlossen waren ....